Ausbildung: Explosionsschutzbeauftragter ATEX
5-tägige Ausbildung

"zur Prüfung befähigte Personen"
nach der BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3 Punkt 3.1

Referent:
Sascha Blessing

Der Explosionsschutzbeauftragte stellt die zentrale Ansprechperson für alle betrieblichen Explosionsschutzrelevanten Aufgaben und Fragestellungen dar.  

Sie, als Explosionsschutzbeauftragter analysieren zum einen den Ist-Zustand  und vergleichen diesen zum anderen mit dem Soll-Zustand. Hierbei koordinieren Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen und anstehenden Prüfungen und Überwachen die Ausführung alle dieser Aufgaben, die von internen oder externen „zur Prüfung befähigen Personen“ durchgeführt werden.  Darüber hinaus unter stützen Sie auf Herstellerseite als Explosionsschutzbeauftragter hinsichtlich Entwicklung, Konstruktion und Fertigung bezüglich der Herstellerpflichten für explosionsgeschützte Produkte nach der RL 2014/34/EU (Geräte, Schutzsysteme, Maschinen/Anlagen). 

Schwerpunkte:

  • Physikalisch-technische Grundlagen des Explosionsschutzes

  • Rechtsgrundlagen, BetrSichV, GefStoffV, 2014/34/EU, 1999/92/EG 
  • Sicherheitstechnische Kenngrößen für die Auswahl der Betriebsmittel
  • Zoneneinteilung 
  • Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel
  • 13 Zündquellen (speziell: Zündquelle Elektrostatik)
  • Elektrischer Explosionsschutz
  • Besonderheiten der Zündschutzarten Ex d/e/p/n (speziell: Ex i)
  • Nicht-elektrischer Explosionsschutz
  • Kennzeichnung der Betriebsmittel
  • Auswahl der Betriebsmittel 
  • Errichten elektrische Anlagen 
  • Prüfung und Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln
  • Explosionsschutzdokument / -konzept

Ablauf und Inhalt:      

Grundlagen und Begriffe des Explosionsschutzes (Philosophie des Explosionsschutz)

  • Physikalische und chemische Grundlagen,
  • Sicherheitstechnische Kennzahlen von Gasen, Flüssigkeiten und Stäuben

Rechtliche Grundlagen Arbeitgebers/Betreibers

  • BetrSichV, GefStoffV und Richtlinien 1999/92/EG (ATEX 153)
  • TRBS 1203 „zur Prüfung befähigt Person“
  • Anforderung an Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Rechtliche Grundlagen Hersteller

  • Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114)
  • Zündquellenanalyse mit Zündquellenbewertung
  • Risikoanalyse und Risikobewertung
  • 11. ProdSV (Explosionsschutzverordnung) zum ProdSG

Philosophie des Explosionsschutz:      

Primärer bzw. vorbeugende Explosionsschutz

  •  Vermeiden oder Einschränken g.e.A. mit Schutzmaßnahmen
     (nach EN 1127-1, TRGS 720,721, 722)

Sekundäre Explosionsschutz

  • Vermeidung des Wirksamwerdens von Zündquellen
  • 13 Zündquellenarten (EN 1127-1, TRGS 723)
  • Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen (DGUV-Regel 113-001)

Elektrischer Explosionsschutz

  • Zündschutzarten nach ICE 60079-ff
  • Projektierung und Errichtung nach ICE EN 60079-14
  • Mechanische Explosionsschutz
  • Zündschutzarten nach ICE EN ISO 80079-ff
  • Kennzeichnung von elektrischen und nicht-elektrischen explosionsgeschützten Geräten und Maschinen

Tertiärer bzw. konstruktive Ex-Schutz

  • Explosionsfeste Bauweise
  • Explosionsunterdrückung
  • Explosionsdruckentlastung
  • Explosionsschutztechnische Entkopplung

Organisatorische Maßnahmen des Ex-Schutzkonzepts

  • Erstellen eines Explosionsschutzdokuments
  • Nachweisführung /Dokumentationspflicht
  • Maßnahmen und Prüfungen
  • Instandsetzung und Prüfpflichten (ICE EN 60079-19, TRBS 1201-3)
  • Zur Prüfung befähigte Personen und Beauftragte im Explosionsschutz

Adressaten:

  • Meister
  • Ingenieure
  • Techniker

die zu Explosionsschutzbeauftragten benannt werden und die die oben beschriebenen Aufgaben übernehmen sollen.


Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Meister
  • Techniker
  • Ingenieur oder gleichwertiger Abschluss

Abschluss:

  • Abschlussprüfung

Seminar Gesamtpreis:

  • 1.960,00 €

Termine Explosionsschutzbeauftragter ATEX*:

  • Aufgrund der aktuellen Lage werden die Termine der Ausbildung zum Fachberater Explosionsschutz verschoben.
  • Über die nächstmöglichen Termine werden wir sie umgehend informieren**

*Unsere Seminare finden ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Personen statt. Wir behalten uns das Recht vor, ein Seminar bis 3 Wochen vor Antritt kostenfrei stornieren zu können. Für eventuell anfallende Kosten Ihrerseits, hinsichtlich Hotel und Reise kommen wir nicht auf. Buchen Sie Ihren Hotelaufenthalt und die Reise daher erst mit der abschließenden Bekanntgabe und Bestätigung des Seminars. Diese wird Ihnen spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn zugesandt. Ebenso haben Sie das Recht einen gebuchten Kurs bis 3 Wochen vor Antritt kostenfrei zu stornieren (siehe AGBs)

Eventuell anfallende Übernachts- und Reisekosten sind nicht im Seminarpreis enthalten.

Alle Seminarpreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

 

**Abweichende Bedingungen durch Corona-Schutzmaßnahmen möglich!