Als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Explosionsschutzes, unterstützen und beraten wir sie individuell zu
IHREM BEDARF IM EXPLOSIONSSCHUTZ
Neben allgemeinen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen durch Gesetze, Vorschriften und Normen beraten wir sie insbesondere auch zu den nachfolgenden Themen:

Explosionsgefahren können mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV systematisch ermittelt werden. Durch geeignete Schutzmaßnahmen lassen sich somit Explosionsgefahren bereits vor Ihrer Entstehung vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung der Explosionsgefährdungen.

Als Hersteller können wir Sie bei der Erstellung der Risikoanalyse und der Ermittlung von Explosionsgefahren unterstützen.

Durch eine wirksame Zündquelle kann in einer explosionsfähigen Atmosphäre eine Explosion ausgelöst werden. Damit dies nicht geschieht, unterstützen wir Sie zum einen bei der Ermittlung verschiedener Zündquellenarten und zum anderen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen.

Bei Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument nach §6 GefSotffV zu erstellen. Dieses Dokument muss ständig aktuell sein und somit bei jeder Änderung angepasst werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Prüfung oder Aktualisierung Ihres Explosionsschutzdokumentes.

Beim Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre müssen die umliegenden Bereiche in Zonen eingeteilt werden. Dabei spielt die richtige Einteilung eine wesentliche Rolle im Hinblick auf Gefahren, aber auch hinsichtlich der Kosten. Mit unserem Know-how können wir Sie bei der Zoneneinteilung unterstützen.

Bei der Planung und Projektierung ist es wichtig, Explosionsgefahren bereits frühzeitig zu erkennen, damit Gefahren vermieden, oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden können. Ebenso ist es wichtig, den Einsatz von geeigneten Produkten und Arbeitsmitteln sicher zu stellen. Gerne beraten wir Sie während Ihrer Planungsphase.

Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von nicht-elektrischen Geräten und Ex-Komponenten sind in der DIN EN ISO 80079-36 festgelegt. Die Norm dient insbesondere Herstellern als Grundlage für das Inverkehrbringen von nicht-elektrischen Geräten. Gerne beraten wir Sie zur Umsetzung dieser Norm.

Gerne beraten wir Sie zu Explosionsgefahren, deren Ursachen im nicht-elektrischen Bereich liegen. Hierzu gehören beispielsweise heiße Oberflächen, chemische Reaktionen oder mechanisch erzeugte Funken.

Gemäß §6 Abs. 9 GefStoffV ist ein Explosionsschutzkonzept über geeignete Vorkehrungen zur Zielerreichung des Explosionsschutzes zu erstellen. Das Explosionsschutzkonzept ist künftig gemäß Anhang 1 Abschnitt 3 BetrSichV alle 6 Jahre zu überprüfen.