Seminar für zur Prüfung befähigter Personen nach 3.1 und 3.2 - vornehmlich nicht-elektrisch
3-Tagesseminar

Referent:
Sascha Blessing


Beschreibung:

In diesem 3-Tagesseminar einschließlich abschließender Prüfung wird nach TRGS 723 „Vermeiden der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ und DIN EN 80079-36 „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen“ und die DIN EN 80079-37 „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Schutz durch konstruktive Sicherheit "c", Zündquellenüberwachung "b", Flüssigkeitskapselung "k" eingegangen.

Weiterhin werden die Themen Kennzeichnung von Geräten, Temperaturklassen und mechanische Zündquellen, einschließlich Elektrostatik behandelt und auf die benötigten Werkzeuge & PSA eingegangen. Die Zündquellenbewertung stellt einen Schwerpunkt der Ausbildung dar und wird durch zusätzliche Aufgabenstellungen geübt.

Des Weiteren werden die unterschiedlichen Prüfungen nach der BetrSichV nach Anhang 2, Abschnitt 3 behandelt.

  • Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen (nach BetrSichV 4.1)
  • Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen (nach BetrSichV 4.1 / 5.3)
  • Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen (nach BetrSichV 4.1 / 4.2 / 5.2)
  • Wiederkehrenden Prüfung alle sechs Jahre nach BetrSichV 5.1
  • Verzicht auf wiederkehrende Prüfung nach 5.2 und 5.3 bei Vorliegen eines Instandhaltungskonzeptes

z.B. Umbau und Ergänzung von Geräten.
Sie haben ein Altgeräte, welches weiter betrieben werden soll. Den Hersteller der Ersatzteile gibt es jedoch schon lange nicht mehr und die Anlage ist nicht explosionsgeschützt ausgestattet.

Was müssen Sie nun beachten?

  • neuster Stand der Technik, neue Komponenten
  • für welche Zone ist die Anlage vorgesehen
  • Bewertung der Spaltmaße, Kratzer auf der Welle, Nachlackierung, Farbschicht

Was muss dokumentiert werden?

  • Betriebsanleitung
  • technische Zeichnungen
  • Kennzeichnung

Wann werden Sie zum Hersteller?

Adressaten:

      • Beschäftigte, die als zur Prüfung befähigte Personen in ihrem Unternehmen arbeiten sollen
      • geeignet zur Auffrischung des Wissens

      Voraussetzungen für die Zulassung:

      (mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Explosionsschutz nach BetrSichV auf dem jeweiligen Gebiet)

      • Elektriker 
      • Mechaniker
      • Techniker
      • Meister
      • Sicherheitsingenieure
      • Planer

      Abschluss:

        • Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung
        • Bei 3.2 ist eine zusätzliche abschließende staatliche Prüfung im Eigenbetrieb erforderlich – eine Antragsmappe ist nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt) staatliches Amt für Arbeitsschutz erforderlich – wir können dabei unterstützend wirksam werden.


        Schwerpunkte

        • Instandhaltung, Wartung und Reparatur elektrischer Geräte
        • Übersicht gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Zoneneinteilung, Zündquellen
        • Zündschutzarten für elektrische Betriebsmittel & deren Kennzeichnung
        • Gaswarnanlagen, Werkzeug & PSA