AGB für Seminare

von AMC Explosionsschutz GmbH

VORBEMERKUNG

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Seminare der Fa. AMC Explosionsschutz GmbH, Lauchwasenstraße 1, 76709 Kronau (Anbieter).

§ 1 TÄTIGKEITSBEREICH

Die Firma AMC Explosionsschutz bietet ihren Kunden verschiedene Seminar an.

§ 2 RÜCKTRITT VON KURS- ODER SCHULUNGSTEILNAHME DURCH AUFTRAGGEBER

Der Auftraggeber kann schriftlich von einer bereits gebuchten Schulung oder einem bereits gebuchten Kurs bis 28 Kalendertage vor Beginn ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist kostenfrei. Bei rechtzeitigem Rücktritt des Auftraggebers vom Kurs/der Schulung wird dem Auftraggeber eine eventuell bereits bezahlte Gebühr zurückerstattet.

Tritt ein Auftraggeber nach Ablauf der oben festgesetzten Frist (28 Kalendertage vor Schulungs- oder Kursbeginn) zurück, so sind je nach gebuchtem Seminar die folgenden Schulungskosten zu bezahlen:

1.) Anmeldung zum Fachberater Explosionsschutz Basic-Modul, sowie Advanced- und Expert-Modul

  1. Tritt ein Kursteilnehmer von allen 3 Modulen zurück, so sind 50% der Kursgebühr zu bezahlen
  2. Tritt ein Kursteilnehmer nach dem Basic-Modul vom Lehrgang zurück, so werden ihm vom bereits bezahlten Gesamtpreis 50% der Kursgebühren erstattet.
  3. Tritt ein Kursteilnehmer nach dem Advanced-Modul vom Lehrgang zurück, so werden ihm vom bereits bezahlten Gesamtpreis 25% der Kursgebühren erstattet.

2.) Anmeldung zum Fachberater Explosionsschutz Advanced- und Expert-Modul für Quereinsteiger tritt ein

  1. Kursteilnehmer von allen beiden Modulen zurück, so sind 50% der Kursgebühr zu bezahlen
  2. Tritt ein Kursteilnehmer nach dem Advanced-Modul vom Lehrgang zurück, so werden ihm vom bereits bezahlten Gesamtpreis 25% der Kursgebühren erstattet.

3.) 1-, bzw. 2-tägige Seminare

Tritt ein Kursteilnehmer von einem 1- oder 2- Tagesseminar zurück, so sind 50% der Kursgebühren zu bezahlen.

§ 3 GUTSCHEINE

Ein nach erfolgreich bestandenem Seminar ausgestellter Gutschein gilt für vier (4) Beratungsstunden.

Er kann innerhalb eines (1) Jahres nach Ausstellung nur von dem eingetragenen Inhaber bei AMC Explosionsschutz GmbH eingelöst werden.

Nicht eingelöste Beratungsstunden verfallen mit Ablauf des Gutscheins.

Der Wert des Gutscheins wird nicht bar ausgezahlt.

Tritt der Kursteilnehmer gemäß den Maßgaben in § 2 von einem gebuchten Seminar zurück, so erlischt in jedem Fall auch der Anspruch auf den Beratungsgutschein unabhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts. 11

§ 4 VERLEGUNG VON KURS- ODER SCHULUNGSTEILNAHME DURCH AUFTRAGGEBER

1.) Verlegung von offenen Seminaren beim Kursanbieter

Muss der Kurs auf Kundenwunsch verlegt werden, so fällt für den Auftraggeber eine Verlegungspauschale i.H.v. € 100,00 pro Kurs wegen erhöhtem Organisationsaufwands an. Der Kurs gilt als verlegt, wenn sich der Kursteilnehmer innerhalb von 14 Tagen für dasselbe Seminar erneut anmeldet. Dabei darf der Termin maximal 12 Monate nach dem ursprünglichen Termin stattfinden. Wird der Kurs auf ein späteres Datum verlegt, oder wird der Ausweichtermin ebenfalls abgesagt, so gilt dies als Rücktritt gemäß § 2.

2.) Verlegung von Inhouse-Seminaren beim Kunden

Muss der Kurs auf Kundenwunsch verlegt werden, so fällt für den Auftraggeber eine Verlegungspauschale i.H.v. € 100,00 pro Kurs wegen erhöhtem Organisationsaufwands an. Der Kurs gilt als verlegt, wenn der geplante Kurs innerhalb von 3 Monaten erneut stattfindet. Wird der Kurs auf ein späteres Datum verlegt, oder wird der Ausweichtermin ebenfalls abgesagt, so gilt dies als Rücktritt gemäß § 2.

§ 5 AUSFALL ODER VERLEGUNG VON KURSEN ODER SCHULUNGEN DURCH ANBIETER

Der Anbieter behält sich vor, aus organisatorischen und/oder technischen Gründen, Kurse und Schulungen kurzfristig abzusagen, wenn z.B.

  • der Referent krankheits- oder unfallbedingt ausfällt
  • die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird

Der Anbieter ist bemüht, den Auftraggeber in diesen Fällen zeitnah zu informieren und den Kurs zeitnah zu verlegen.

Bei Nichtdurchführung des Kurses oder der Schulung wird dem Auftraggeber eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Anbieter haftet nicht für bei einem Auftraggeber/Teilnehmer eventuell zusätzlich entstandene Kosten.

Beruht der Ausfall auf höhere Gewalt, so sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

§ 6 VERWEIS AUF REGELWERKE, HAFTUNG

Für die angebotenen Schulungen und Kurse gelten die jeweils aktuellen Gesetze und sonstige Regelwerke. Der Anbieter übernimmt für fehlerhafte Angaben im Schulungsmaterial keine Haftung, sofern dieses nicht von ihm erstellt wird.

§ 7 ZERSTÖRUNG VON ÜBUNGSMATERIAL

Für die Beschädigung oder Zerstörung von Übungsmaterial und/oder Betriebseinrichtungen, Gebäude und Gebäudeteilen durch Kursteilnehmer, den Auftraggeber oder Dritte haftet der Auftraggeber/Kurs- bzw. Schulungsteilnehmer bzw. der Dritte.

§ 8 DATENSCHUTZ

Der Anbieter behandelt die persönlichen Daten der Auftraggeber/Kurs- bzw. Schulungsteilnehmer vertraulich. Die Daten werden lediglich zur Abwicklung des Vertrages genutzt. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte findet nicht statt. Der Auftraggeber/Kurs- bzw. Schulungsteilnehmer erteilt mit der Anmeldung ausdrücklich seine Zustimmung zur Aufnahme und Verarbeitung seiner Daten. Der Auftraggeber/Kurs- bzw. Schulungsteilnehmer kann jederzeit die Zustimmung zur Speicherung seiner Daten widerrufen.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste diese Datenschutzerklärung.

§ 9 AUSWEIS ALS REFERENZ

Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer den Firmennamen und das Logo auf der Homepage des Auftragnehmers als Referenz auszuweisen. Jede weitere Verwendung für die eigenen Werbezwecke muss vorher durch den Auftraggeber genehmigt werden.

§ 10 TEXTFORM

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf dieser. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 12 GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist das für Bad Schönborn zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheides nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.