Individuelle Beratung im Explosionsschutz

Als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Explosionsschutzes, unterstützen und beraten wir sie individuell zu Ihrem Bedarf im Explosionsschutz.

Neben allgemeinen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen durch Gesetze, Vorschriften und Normen beraten wir sie insbesondere auch zu den nachfolgenden Themen:

Projektierung neuer Anlagen

Bereits in der Projektierungsphase einer Anlage sollte der Explosionsschutz, nach dem Gesetz für Überwachungsbedürftige Anlagen, der Richtlinie 1999/92/EG, und der Betriebssicherheitsverordnung Berücksichtigung finden.

INFO

Bei der Planung und Projektierung ist es wichtig, Explosionsgefahren bereits frühzeitig zu erkennen, damit Gefahren vermieden, oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden können. Ebenso ist es wichtig, den Einsatz von geeigneten Produkten und Arbeitsmitteln sicher zu stellen. Gerne beraten wir Sie während Ihrer Planungsphase.

Konzeption neuer Maschinen für den Ex-Bereich

Bei der Konzeption einer neuen Anlage oder Maschine für den Ex-Bereich muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 5 Abs. 1a und 4 und Anhang 1 Nr. 1.5.7 und 1.7.3 die Richtlinie 2014/34/EU, für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten im Ex-Bereich, aber gegebenenfalls auch die eine oder andere Norm berücksichtigt werden.

INFO

Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von nicht-elektrischen Geräten und Ex-Komponenten sind in der DIN EN ISO 80079-36 festgelegt. Die Norm dient insbesondere Herstellern als Grundlage für das Inverkehrbringen von nicht-elektrischen Geräten. Gerne beraten wir Sie zur Umsetzung dieser Norm.

Zündquellenanalyse

Anlagen, sprich Geräte oder Maschinen aber auch Schutzsysteme und Komponenten müssen auf ihre Gefahr als Zündquelle analysiert werden.

Hierbei hilft die DIN EN 1127-1 und DIN EN 80079-36 und 37.

INFO

Durch eine wirksame Zündquelle kann in einer explosionsfähigen Atmosphäre eine Explosion ausgelöst werden. Damit dies nicht geschieht, unterstützen wir Sie zum einen bei der Ermittlung verschiedener Zündquellenarten und zum anderen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen.

Hierzu gehören beispielsweise heiße Oberflächen, chemische Reaktionen oder mechanisch erzeugte Funken.

Instandhaltung/Wartung

Sowohl Ex-Anlagen wie Maschinen und Geräte als auch Schutzsysteme und ggf. vorliegende Komponenten im Ex-Bereich sind in regelmäßigen Intervallen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu überprüfen und deren weiterer sicherer Betrieb festzustellen.

Hierbei unterstützen wie Sie gerne mit unserer Erfahrung und dem notwendigen Equipment.

Vor Abnahme von Ex-Anlagen durch die ZÜS

Gerne beraten wir Sie vor Ihrer ersten Überprüfung einer Anlage im Ex-Bereich durch die ZÜS hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und dem sicheren Betrieb derer.

Vom Betreiber zu erstellende Unterlagen für die überwachungsbedürftige Anlage

Schon vor Beginn, in der Planungsphase einer Anlage im Ex-Bereich muss der Explosionsschutz berücksichtigt werden und die im folgenden genannten Unterlagen erstellt werden.

Hierbei beraten und unterstützen wir Sie gerne, so dass Sie bei der Inbetriebnahmeüberprüfung durch die ZÜS sicher durch Kommen.

Explosionsschutzdokument /-konzept & weitere Unterlagen

Bei Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument nach §6 GefSotffV zu erstellen. Dieses Dokument muss ständig aktuell sein und somit bei jeder Änderung angepasst werden.

Die Explosionsgefahren können mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung / dem Explosionsschutzdokumet systematisch ermittelt werden. Durch geeignete Schutzmaßnahmen lassen sich somit Explosionsgefahren bereits vor Ihrer Entstehung vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung der Explosionsgefährdungen und beraten Sie bei der Erstellung folgender Unterlagen.

  • Explosionsschutzkonzept
    Gemäß §6 Abs. 9 GefStoffV ist ein Explosionsschutzkonzept über geeignete Vorkehrungen zur Zielerreichung des Explosionsschutzes zu erstellen. Das Explosionsschutzkonzept ist künftig gemäß Anhang 1 Abschnitt 3 BetrSichV alle 6 Jahre zu überprüfen.
  • Zoneneinteilung
    Beim Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre müssen die umliegenden Bereiche in Zonen eingeteilt werden. Dabei spielt die richtige Einteilung eine wesentliche Rolle im Hinblick auf Gefahren, aber auch hinsichtlich der Kosten. Mit unserem Know-how können wir Sie bei der Zoneneinteilung unterstützen.
  • Geräteliste
    Dem Explosionsschutzdokument/ der Gefährdungsbeurteilung ist eine Geräteliste mit allen verbauten Geräten, Schutzsystemen, Komponenten und den wichtigen Informationen wie z.B. der Kategorie, Kennzeichnung, Zoneneinteilung Überprüfungsintervalle angeschlossen.
  • Wartungsplan
    Anlagen im Ex-Bereich müssen in regelmäßigem hinsichtlich ihrer Sicherheit gewartet und überprüft werden.
  • Messpunkteplan
    Zur sicheren Überprüfung der elektrischen Anlagen und der sicheren Erdung aller Einheiten ist ein Messpunkteplan unabkömmlich.
  • Instandhaltungskonzept
    Gegebenenfalls möchten Sie Ihre Anlage mittels eines Instandhaltungskonzepts nach der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 3, Nr. 5.4 betreiben und sich somit die wiederkehrenden Prüfungen nach Abschnitt 3, Nr. 5.2 und 5.3 ersparen.
    Für ein Instandhaltungskonzept sind viele Punkte/Informationen, aus Gebrauchsanweisung, ggf. Normvorgabe, technischen Regeln und aus langjähriger Erfahrung zu berücksichtigen.
  • Elektostatikkonzept
    Gegebenenfalls ist durch die verfahrenstechnische Nutzung von Stoffen im Zusammenhang mit der Anlage ein sicherer Betrieb nur durch eine gute Erdung aller Einheiten gewährleistet. Für diesen Fall sollte ein Elektostatikkonzept mit Wartungs- und Prüfplan zum sicheren Betrieb erstellt werden.
  • Zündquellenbewertung
    Sowohl Altanlagen als auch neu konzipierte Anlagen sollten hinsichtlich ihrer Gefahr, eine Zündquelle darzustellen bewertet werden.
  • Eigensicherheitsnachweise
    Eigensicherverbaute Einheiten müssen einen Eigensicherheitsnachweis aufweisen, aus dem hervor geht, dass ein sicherere Betrieb der Einheit möglich ist und die eingebrachte Leistung keine Gefahr (Zündquelle) darstellt.
  • Bewertung bei Umbauarbeite von Ex-Anlagen
    Anlagen die im Ex-Bereichen umgebaut, erweitert oder neu gestaltet werden, müssen hinsichtlich ihrer Gefahren vorab bewertet werden. Hierzu gehört auch die Gefahr der Erzeugung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch z.B. fehlerhaften Handhabung, nutzen falsche Substanzen usw. oder der Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre, da sich plötzlich Zündquellen neu auftun.
  • Risikoanalyse / HAZOP
    Als Hersteller können wir Sie bei der Erstellung der Risikoanalyse HAZOP und der Ermittlung von Explosionsgefahren beraten.
  • Arbeits- & Betriebsanweisungen
    Zum sichern Betrieb einer Anlage im Ex-Bereich gehören auch die Arbeit- und Betriebsanweisungen.