Terminologie im Explosionsschutz

Normenklatur des Explosionsschutzes

  • Verzeichnis der für den Explosionsschutz gültigen Namen und Bezeichnungen, die für dieses Fachgebiet [allgemeine] Gültigkeit haben.
  • Die Quellen entstammen der Technischen Regeln (BS/GS), DIN EN Normen, BAuA, DWA-M-217 und Regelwerken der Kläranlage

Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von über 2500 definierter Namen, Begriffen und Bezeichnungen aus dem Explosionsschutz und den hierbei angrenzenden weiteren Fachgebieten und Verordnungen, Richtlinien und Regelwerken.

Fachgebiete: z.B. Kläranlagen, Biogasanlagen, Getreide- und Mahlanlagen, Brennereien usw.
Rechtsvorschriften: z.B. Betriebssicherheits-, Gefahrstoff-, Geräte- und Produktsicherheitsverordnung usw.

Die Suchfunktion kann mithilfe der Tastenkombination 'Strg + F' aktiviert werden, um gezielt nach bestimmten Begriffen zu suchen.

Schnellzugriff

J

Q

Y

A

Abfälle
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Absatz 1 KrW/AbfG). Besondere Anforderungen ergeben sich bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Zu ihnen zählen z. B. gesundheitsgefährdende, umweltgefährdende, explosionsfähige oder brennbare Stoffe sowie Stoffe, die Krankheitserreger übertragen können. (BAuA)

Abgabeeinrichtungen
Abgabeeinrichtungen sind Einrichtungen zur Abgabe von Kraftstoffen und Betriebsstoffen gemäß Absatz 11 und 12. Dazu zählen insbesondere Zapfsäulen, Zapfgeräte und Kleinzapfgeräte. Abgabeeinrichtungen bestehen aus einem Armaturenteil, z. B. Zapfsäulengehäuse, Schlauchgehäuse, in dem die Förder- und Messeinrichtungen für flüssige oder gasförmige Kraft-stoffe und ggf. die Gasrückführeinrichtungen sowie die Zapf- und Füllschläuche untergebracht sind, und aus einem Elektronikgehäuse, in dem die elektrische Steuerung und die Mengen- oder Preisanzeige untergebracht sind. (TRGS 751)

Ableitfähig
Ableitfähig ist

  1. ein Medium oder ein Material mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 104 Ωm und weniger als 109 Ωm oder
  2. ein Gegenstand oder eine Einrichtung
    a) mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 109 Ω, gemessen bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchte oder
    b) mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 1011 Ω, gemessen bei 23 °C und 30 % relativer Luftfeuchte. (TRGS 727)

Ableitfähiges Schuhwerk
Ableitfähiges Schuhwerk ist Schuhwerk, welches ermöglicht, dass eine auf ableitfähigem Boden stehende Person einen Ableitwiderstand von höchstens 10 8Ω aufweist. (TRGS 727)

Ableitwiderstand
Ableitwiderstand RE eines Gegenstandes ist sein elektrischer Widerstand gegen Erdpotenzial, oft Erde genannt. Der Ableitwiderstand wird in Ω angegeben. Hinweis: Die übliche Form der Messelektrode ist eine 20 cm2 große, elastische Kreis-fläche. Die Kontaktierung mit der Oberfläche des zu messenden Gegenstandes er-folgt trocken. Der Ableitwiderstand hängt unter anderem vom spezifischen Wider-stand, vom – gegebenenfalls spezifischen – Oberflächenwiderstand der Materialien sowie vom Abstand zwischen den gewählten Messpunkten und Erde ab. Dieser Widerstand wird häufig auch Erdableitwiderstand RE genannt. (TRGS 727)

Ableitwiderstand
elektrischer Widerstand, der zwischen einem Gegenstand und Erde gemessen wird [QUELLE: EN 14983:2007, 3.1] (DIN EN 13237)

Abschätzung der funktionalen Sicherheit
Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Fehlern, die die funktionale Sicherheit des Schutzsystems beeinträchtigen [QUELLE: EN 15233:2007, 3.4] (DIN EN 13237)

Abwasser
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und dass bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). (BAuA)

Abwasser
Abwasser ist verschmutztes Wasser. (Kläranlage)

Abwasserkanal
Rohrleitungen, in der das verschmutzte Wasser zur Kläranlage fließt. (Kläranlage)

Aerosole
Aerosol ist ein Stoffgemisch, das aus einem gasförmigen Dispersionsmittel und flüssigen oder festen (kolloiden) Bestandteilen besteht. Die dispersen Bestandteile bezeichnet man als Schwebstoffe. Sind sie flüssig spricht man von Nebel; sind sie fest, so liegen Staub oder Rauch vor. Diese Begriffsbestimmung stellt nicht auf Aerosole (Aerosolpackungen) im Sinne der Gefahrenklasse 2.3 „Aerosole“ der CLP-Verordnung ab. (BAuA)

Akzeptanzkonzentration
siehe auch Akzeptanzrisiko und Exposition-Risiko-Beziehung Die Akzeptanzkonzentration ist ein verbindlicher Beurteilungsmaßstab, der für bestimmte krebserzeugende Stoffe im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes in der TRGS 910 festgelegt ist. Es ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die bei 40-jähriger arbeitstäglicher Exposition mit dem Akzeptanzrisiko assoziiert ist. Bei Unterschreitung wird das Risiko einer Krebserkrankung als gering und akzeptabel angesehen. Die Akzeptanzkonzentration wird nach der in der TRGS 910 beschriebenen Methodik über seine Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) ermittelt. Stoffspezifische Akzeptanzkonzentrationen werden in der TRGS 910 veröffentlicht. (BAuA)

Akzeptanzrisiko
siehe auch Akzeptanzkonzentration und Exposition-Risiko-Beziehung Das Akzeptanzrisiko ist eine stoffübergreifende Größe, der die zusätzliche statistische Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung in Höhe von 4 : 100 000 zugeordnet wird. Übergangsweise gilt der Wert 4 : 10 000. (BAuA)

Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung
Nach § 12 Absatz 3 BioStoffV ist die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung Bestandteil der Unterweisung der Beschäftigten. Sie soll die Beschäftigten über Angebotsuntersuchungen nach § 15a Absatz 5 BioStoffV unterrichten sowie auf besondere Gefährdungen z. B. bei dauerhaft verminderter Immunabwehr hinweisen. Die Beratung ist unter Beteiligung des Arztes nach § 15 Absatz 3 Satz 2 BioStoffV durchzuführen. → Prüfpflichtige Änderung eines Arbeitsmittels

Altöl
Altöl wird unterschieden in Altöl bekannter Herkunft, z. B. aus nicht öffentlich zugänglichen Sammelbehältern, und unbekannter Herkunft, z. B. aus öffentlich zugänglichen Sammel-behältern. (TRGS 751)

Anfahrschutz
Anfahrschutz ist eine technische Maßnahme, um mechanische Beschädigungen von oberirdischen Lagerbehältern und Anlagenteilen zu verringern oder zu vermeiden. (TRGS 751)

Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personen-gesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 ArbSchG beschäftigen. Dem Arbeitgeber stehen der Unternehmer ohne Beschäftigte sowie der Auftraggeber und Zwischenmeister im Sinne des Heimarbeitsgesetzes gleich (§ 2 Absatz 3 ArbSchG; § 3 Absatz 4 GefStoffV; § 2 Absatz 3 BetrSichV). (BAuA)

Arbeitsbedingungen
Arbeitsbedingungen sind alle organisatorischen, technischen und witterungsbedingten Einflüsse, einschließlich ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren, die bei Tätigkeiten auf die Beschäftigten einwirken. (BAuA)

Arbeitsbereich
Der Arbeitsbereich ist der räumlich oder organisatorisch begrenzte Bereich, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einem oder mehreren Beschäftigten ausgeführt werden und der in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden kann. Er kann einen oder mehrere Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren umfassen, dazu können auch Arbeitsplätze im Freien gehören. (BAuA)

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 2 ArbMedVV) 1. ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb; 2. dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht; 3. beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt; 4. umfasst die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes; 5. umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. (BAuA)

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Absatz 2 GefStoffV ist Bestandteil der Unterweisung der Beschäftigten. Sie enthält Hinweise auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Sie dient auch der Information über den Zweck von arbeitsmedizinischer Vorsorge und über die Voraussetzungen, unter denen die Beschäftigten Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen haben. Über die Beteiligung des Betriebsarztes an der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der vorhandenen Gefahrstoffe und der Gefährdungsbeurteilung. (BAuA)

Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Absatz 1 BetrSichV). (BAuA)

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gemäß GefStoffV
Der Arbeitsplatzgrenzwert ist ein verbindlicher Beurteilungsmaßstab für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Absatz 8 GefStoffV). (BAuA) Arbeitsplatzgrenzwerte sind in der TRGS 900 veröffentlicht.

Arbeitsstoff
Arbeitsstoffe sind alle chemischen und biologischen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bei der Arbeit verwendet, hergestellt, bearbeitet werden, entstehen oder freigesetzt werden. Zu den Arbeitsstoffen zählen auch Einsatzstoffe, Hilfsstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte, Reaktionsprodukte, Abfälle, unabsichtlich entstehende Stoffe, Verunreinigungen, Werkstoffe und Gegenstände, die bearbeitet werden. (BAuA)

Arbeitsumgebung
Arbeitsumgebung beinhaltet die physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren, die Arbeitsmittel und Beschäftigte bei der Verwendung umgeben. Unter physikalischen Faktoren sind z. B. Hindernisse, räumliche Enge, mechanische Schwingungen, Klima, Licht, ionisierende Strahlung, Magnetfelder, Mikrowellen; unter chemischen Faktoren sind z. B. Luftverunreinigungen, explosionsfähige Atmosphäre und unter biologischen Faktoren sind z. B. bakterielle Kontaminierung zu verstehen. Der Begriff der Arbeitsumgebung ist im Sinne der BetrSichV auf physikalische, chemische und biologische Faktoren beschränkt. Insoweit ist die Arbeitsumgebung ein Teil der Arbeitsbedingungen, unter denen ein Arbeitsmittel verwendet wird. (BAuA)

ATEX-Logo
Die Europäische Union (EU) und ihre Vorgängerorganisationen (EG und EWG) haben mittlerweile zahlreiche Beschlüsse zur Harmonisierung des Europäischen Marktes auf den Weg gebracht. Die Hauptaufgabe ist es den freien, ungehinderten Warenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten. Hierzu wurden zahlreiche unharmonisierte nationale Vorschriften vereinheitlicht und zusammengefasst und anschließend in Europäische Normen überführt. Die ATEX-Leitlinie ist eine solche Europäische Richtlinie und stammt aus dem Jahr 1994. Sie deckt Geräte und Schutzsysteme ab, welche in explosionsgefährdeten Bereichen Verwendung finden sollen.

 Auf Dauer technisch dicht
Auf Dauer technisch dicht sind ortsbewegliche Druckgasbehälter (einschließlich der Ausrüstungsteile und aller Verbindungen), die so ausgeführt sind, dass sie aufgrund ihrer Konstruktion technisch dicht bleiben oder bei denen die technische Dichtheit durch Wartung und Überwachung ständig gewährleistet wird (siehe auch TRGS 722). (TRGS 745)

Auf Dauer technisch dicht
Auf Dauer technisch dicht sind Druckanlagen, die so ausgeführt sind, dass sie aufgrund ihrer Konstruktion technisch dicht bleiben oder bei denen die technische Dichtheit durch Maßnahmen gemäß TRGS 722 ständig gewährleistet wird. (TRGS 746)

Aufladbar
Aufladbar sind isolierende Medien sowie Gegenstände und Einrichtungen aus isolierenden Materialien. Aufladbar sind auch nicht mit Erde verbundene leitfähige oder ableitfähige Gegenstände und Einrichtungen. (TRGS 727)

Aufstellbedingung
Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer prüfpflichtigen Änderung nur in Betrieb genommen werden, wenn eine Prüfung durch eine ZÜS oder ggf. eine zur Prüfung befähigte Person ergeben hat, dass die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet. Zu den Aufstellbedingungen gehören z. B. Umgebungsbedingungen, Anfahrschutz, Gefahrenbereiche, gefahrlose Ableitung von Medien aus Sicherheitseinrichtungen, erforderliche Abstände. (BAuA)

Ausgesetzt sein
Im Sinne der GefStoffV sind Beschäftigte aufgrund von Tätigkeiten einem Gefahrstoff ausgesetzt, - wenn eine über die Luftverunreinigung der Umgebungsluft („Hintergrundbelastung“) hinausgehende inhalative Belastung oder - wenn ein Hautkontakt gegenüber hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen besteht. Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, ob im Arbeitsbereich der Beschäftigten Stoffe freigesetzt werden, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für Tätigkeiten im Gefahrenbereich.

Außergewöhnliche Ereignisse
Außergewöhnliche Ereignisse können insbesondere Unfälle, längere Zeiträume der Nichtverwendung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein (§ 14 Absatz 3 BetrSichV). Arbeitsmittel, die von außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die schädigende Auswirkungen auf ihre Sicherheit haben und durch die Beschäftigte gefährdet werden können, sind vor ihrer weiteren Verwendung einer außerordentlichen Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person unterziehen zu lassen. (BAuA)

B

Batterieanlage
Eine Batterieanlage ist ein Zusammenschluss von ortsbeweglichen Druckgas-behältern (zumeist Flaschen oder Flaschenbündel) zum Zweck der gemeinsamen Entleerung. (TRGS 745)

Beförderung
Der Begriff Beförderung nach § 2 Absatz 2 GGBefG umfasst den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich der Übernahme und der Ablieferung des Gutes. Zur Beförderung gehören auch zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen). Dazu gehören auch Beförderungsvorgänge innerhalb des Betriebs, die zum Be- und Entladen des Beförderungsmittels notwendig sind sowie die Beförderung in Rohrleitungen. (BAuA)

Belebungsbecken
Becken der biologischen Reinigung, in dem Kleinstlebewesen die organischen Verschmutzungen im Abwasser abbauen. (Kläranlage)

Bereithalten
Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen bereitgestellt werden. Als Bereithalten gilt auch, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter in der jeweils erforderlichen Anzahl und Größe

  1. an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch aufgestellt sind
  2. Teil einer Batterieanlage sind und über eine Umschalteinrichtung von den in der Entleerung befindlichen ortsbeweglichen Druckgasbehältern abgetrennt sind, selbst wenn ihr Ventil wegen der Verwendung einer automatischen Umschalt-einrichtung geöffnet ist
  3. auf Verladerampen oder -flächen zum baldigen Abtransport bereitgestellt sind
  4. in Verkaufsräumen zur Darbietung des Warensortiments bereitgehalten werden. (TRGS 745)

Bereithalten
siehe Begriffsbestimmung Lagerung (BAuA)

Beschäftigte
Beschäftigte sind

  1. Arbeitnehmer
  2. die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
  3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Absatz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten
  4. Beamte
  5. Richter
  6. Soldaten
  7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. (§ 2 Absatz 2 ArbSchG).

Nach § 3 Absatz 5 GefStoffV, § 2 Absatz 8 BioStoffV und § 2 Absatz 4 BetrSichV stehen den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schüler, Studenten und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bzw. biologischen Arbeitsstoffen durchführen oder Arbeitsmitteln verwenden, gleich. Zu den Beschäftigten zählen auch Praktikanten. Mitarbeitende Arbeitgeber, Unternehmer ohne Beschäftigte und Selbstständige zählen nicht zu den „sonstigen Personen“. (BAuA)

Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen entsprechend der Gerätegruppe und -kategorie wie in der Richtlinie 94/9/EG, Anhang I, festgelegt und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb der Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen notwendig sind. ANMERKUNG Bei den oben erwähnten Vorrichtungen handelt es sich um Sicherheitsvorrichtungen und Steuer- und Regelvorrichtungen, die für die Verwendung außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, jedoch hinsichtlich der Explosionsgefahren für den sicheren Betrieb der Geräte und Schutzsysteme erforderlich sind oder dazu beitragen. (DIN EN 13237)

Betankungsanlage I
Als Betankungsanlagen im Sinne dieser Technischen Regel werden Bereiche bezeichnet, in denen Tankstellen für Landfahrzeuge im Sinne § 18 Absatz 1 Nummer 6 BetrSichV oder eine oder mehrere Gasfüllanlagen für Landfahrzeuge im Sinne §18 Absatz 1 Nummer 3 BetrSichV einzeln oder in Wechselwirkungen miteinander oder mit anderen Arbeitsmitteln in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang betrieben werden. Ein Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn sich die explosionsgefährdeten Bereiche oder die Wirkbereiche bei der Betankung oder bei der Befüllung der Lagerbehälter überschneiden oder sich Lagerbehälter oder Abgabe-einrichtungen für Betriebsstoffe im Wirkbereich bei der Befüllung oder Betankung befinden. (TRGS 751)

Betankungsanlage II
Eine Betankungsanlage umfasst räumlich

  1. die Wirkbereiche der Abgabeeinrichtungen und die Wirkbereiche bei der Befüllung der Lagerbehälter einschließlich der zugehörigen Fernfüllschächte oder -schränke
  2. die explosionsgefährdeten Bereiche
  3. die Domschächte unterirdischer Lagerbehälter, die Leichtflüssigkeitsabscheider, die Lagerbehälter einschließlich deren Aufstellflächen sowie zugehörige Anlagenteile, z. B. Lüftungsleitungen, Verdichter oder Rohrleitungen
  4. die Verkehrsfläche und Standplätze für die der Versorgung der Betankungsanlage dienenden Fahrzeuge, z. B. Tankfahrzeuge
  5. die Verkehrsfläche für die zu betankenden Fahrzeuge
  6. für öffentliche Betankungsanlagen zusätzlich die Verkehrsfläche für die An- und Abfahrt zu betankender Fahrzeuge von und zu öffentlichen Verkehrswegen einschließlich des Stauraumes
  7. die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände. (TRGS 751)

Betrieb ohne Beaufsichtigung
Betrieb ohne Beaufsichtigung ist der Betrieb einer Tankstelle / Gasfüllanlage ohne Anwesenheit des Arbeitgebers oder Betreibers oder von eingewiesenen Beschäftigten des Arbeitgebers. (TRGS 751)

Betrieb
Der Begriff Betrieb im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes umfasst den Ort, an dem Tätigkeiten vorgenommen werden. Dies können umschlossene Räume, Fahrzeuge oder Arbeitsplätze im Freien sein. Arbeitsplätze im Freien sind z. B. Baustellen sowie Arbeitsplätze in der Forst- und Landwirtschaft. (BAuA)

Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung beinhaltet die für die Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, Überprüfung der Funktionsfähigkeit und gegebenenfalls Reparatur des Geräts oder Schutzsystems notwendigen Pläne und Schemata sowie alle zweckdienlichen Angaben insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Zu jedem Gerät oder Schutzsystem muss eine Betriebsanleitung vorhanden sein, die folgende Mindestangaben enthält: gleiche Anlagen wie bei der Kennzeichnung für Geräte oder Schutzsysteme mit Ausnahme der Seriennummer und gegebenenfalls wartungsrelevante Hinweise (z. B. Anschriften des Importeurs oder von Service-Werkstätten usw.); Angaben zur oder zum sicheren Inbetriebnahme, Verwendung, Montage und Demontage, Instandhaltung (Wartung und Störungsbeseitigung), Installation, Rüsten; erforderlichenfalls die Markierung von gefährdeten Bereichen vor Druckentlastungseinrichtungen; erforderlichenfalls Angaben zur Einarbeitung; Angaben, die zweifelsfrei die Entscheidung ermöglichen, ob die Verwendung eines Gerätes (entsprechend seiner ausgewiesenen Kategorie) oder eines Schutzsystems in dem vorgesehenen Bereich unter den zu erwartenden Bedingungen gefahrlos möglich ist; elektrische Kenngrößen und Drücke, höchste Oberflächentemperatur sowie andere Grenzwerte; erforderlichenfalls besondere Bedingungen für die Verwendung, einschließlich der Hinweise auf sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß vorkommen kann; erforderlichenfalls die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an dem Gerät oder Schutzsystem angebracht werden können. (RL 2014/34/EU)

Betriebsbewährte MSR-Technik
Betriebsbewährte MSR-Technik liegt vor, wenn für die Funktionseinheiten ihre Eignung nach Anhang 2 für den Anwendungsfall nachgewiesen ist. Bei betriebsbewährten Funktionseinheiten hat sich in der Bewährungsphase gezeigt, dass eventuell vorhandene systematische Fehler weder in der Hardware noch in der Betriebssoft-ware die sicherheitstechnische Funktion der Funktionseinheit beeinträchtigen. (TRGS 725)

Betriebskonzept
Betriebskonzept sind alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Zustände, wie z. B. An- oder Abfahren, oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind. Erforderliche Betriebs- und Prozessbedingungen können z. B. sein: aus arbeitshygienischen Gründen erforderliche Einrichtungen, z.B. Lüftung bei Verwendung toxischer Gefahrstoffe oder Absaugung bei staubenden Produkten, eine Überlagerung mit Stickstoff zur Aufrechterhaltung der Produktqualität z.B. gegen Vergilbung des Produkts, die prozessbedingte Überschreitung der oberen Explosionsgrenze im Rahmen von Destillationsprozessen. (TRGS 722)

Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 3.2.2015 (BGBl. I S.49), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.7.2015.

Betriebsstoffe
Betriebsstoffe sind an Betankungsanlagen vorhandene Stoffe, die nicht Kraftstoffe gemäß Absatz 11 sind, wie

  1. entzündbare, leicht entzündbare oder extrem entzündbare Stoffe, z. B. Altöl unbekannter Herkunft, Flüssiggas als Brennstoff zu Heizzwecken
  2. andere brennbare oder entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt > +55 °C, z. B. Heizöl, Diesel, Biodiesel. Diesel und Biodiesel gelten somit nicht als Kraftstoff im Sinne dieser Technischen Regel, sondern als Betriebsstoff, da in Anwendung von TRGS 722 Abschnitt 2.3.2 Absatz 2 bei den in Deutschland herrschenden Lager- und Abfülltemperaturen ein hinreichend sicherer Abstand zwischen diesen Temperaturen und dem Flammpunkt sichergestellt und somit keine Explosionsgefahr zu erwarten ist
  3. andere flüssige Stoffe ohne Flammpunkt oder die nicht-brennbar sind, z. B. wässrige Harnstofflösung „AdBlue“. (TRGS 751)

BetrSichV
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 3.2.2015 (BGBl I S.49), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.7.2015.

Beurteilung der funktionalen Sicherheit
Verfahren zur Bestimmung, ob die funktionale Sicherheit des Schutzsystems die vorgegebenen Abnahmekriterien erfüllt [QUELLE: EN 15233:2007, 3.5] (DIN EN 13237)

Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition
Beurteilungsmaßstäbe sind bei der Beurteilung der inhalativen Exposition an Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen heranzuziehen.
Es gibt die folgenden verbindlichen Beurteilungsmaßstäbe:

  1. Arbeitsplatzgrenzwerte AGW gemäß TRGS 900
  2. Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe im Rahmen des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes nach TRGS 910, die aus Exposition-Risiko-Beziehungen abgeleitet wurden
  3. Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS.

Stehen keine verbindlichen Beurteilungsmaßstäbe zur Verfügung, können folgende Beurteilungsmaßstäbe zur Bewertung der Exposition herangezogen werden:

  1. Grenzwertvorschläge der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe („MAK-Kommission“)
  2. Grenzwerte für chemische Belastungen am Arbeitsplatz anderer Länder oder anderer wissenschaftlicher Expertenkommissionen. Eine Zusammenstellung internationaler Grenzwerte enthält die Datenbank „GESTIS-Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen“ des IFA
  3. „Derived no effect level“ (DNEL) nach der REACH-VO
  4. Firmeninterne oder branchenweite Beurteilungswerte, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden (z. B. nach dem Konzept zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten gemäß BekGS 901 „Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“). (BAuA)

Bewährte Technik
Bewährte Technik liegt vor, wenn die grundlegenden und bewährten Sicherheitsprinzipien nach DIN EN ISO13849-2:2008 eingehalten werden. (TRGS 725)

BGR 104
Alte Bezeichnung der EX-RL, neu: siehe DGUV Regel 113-001

Bioaerosol
Unter Bioaerosolen nach der BioStoffV werden luftgetragene Flüssigkeitströpfchen und feste Partikel verstanden, die aus biologischen Arbeitsstoffen oder deren Stoffwechselprodukten bestehen oder mit ihnen behaftet sind. Wegen ihrer geringen Größe (typischerweise 0,1 – 10 Mikrometer) schweben sie in der Luft und Können eingeatmet werden. (BAuA)

Biogas/Faulgas
Biogas ist gemäß Merkblatt DWA-M 363 „[…] ein beim anaeroben Abbau organischer Stoffe entstehendes Gasgemisch, dass nahezu ausschließlich aus Methan (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2) besteht. Weiterhin sind geringe Mengen an Schwefelwasserstoff (H2S) und anderen Spurengasen enthalten“. Als Faulgas wird Biogas aus Klärschlammfaulungsanlagen bezeichnet. (DWA-M-217)

Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Ein biologischer Arbeitsstoff ist auch ein mit transmissibler, spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann (BiostoffV, § 2 (1)). (BAuA)

Biologischer Grenzwert (BGW) gemäß GefStoffV
Der Biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten (Umwandlungsprodukts) oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird (§ 2 Absatz 9 GefStoffV). Biologische Grenzwerte sind in der TRGS 903 veröffentlicht. (BAuA)

Biomonitoring
Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysewerte mit entsprechenden Werten zur Beurteilung zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring können eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen sein. (BAuA)

Biozid-Produkte
Biozid-Produkte enthalten Biozid-Wirkstoffe in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen um bestimmungsgemäß auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Biozid-Produkte/ Biozid-Wirkstoffe gehören zu einer Produktart, die in Anhang V der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. EG Nr. L 123 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt ist, und nicht einem der in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG aufgeführten Ausnahmebereiche unterfallen (§ 3b Absatz 1 ChemG). (BAuA)

Biozid-Wirkstoffe
Biozid-Wirkstoffe sind Stoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung auf oder gegen Schadorganismen, die zur Verwendung als Wirkstoff in Biozid-Produkten bestimmt sind; als derartige Stoffe gelten auch Mikroorganismen einschließlich Viren oder Pilze mit entsprechender Wirkung und Zweckbestimmung (§ 3b Absatz 1 ChemG). (BAuA)

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen
Branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungsempfehlungen sind von Fachgremien erarbeitete und konkret auf bestimmte Tätigkeiten, Verfahren, Gefahrstoffe oder Anlagen bezogene Empfehlungen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Anforderungen des staatlichen Vorschriften- und Regelwerks, im Gefahrstoffbereich insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Solche Hilfestellungen können z. B. von Aufsichtsbehörden der Länder, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, der BAuA, Innungen, Handwerkskammern und Verbänden erarbeitet werden (z. B. Grundsätze, Regeln, Informationen und Expositionsbeschreibungen der Unfallversicherungsträger, Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU), Branchenregelungen, Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis, Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) und Schutzleitfäden der BAuA). Kriterien zur Überprüfung der Eignung von Handlungsempfehlungen sind in Anhang 2 zur TRGS 400 beschrieben. (BAuA)

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Verfahrensweisen
Branchenübliche Betriebs- und Verfahrensweisen sind die in der Praxis genutzten und bewährten Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Diese entsprechen nicht notwendigerweise dem Stand der Technik. Sie stellen aber die in der Praxis genutzten Kombinationen von Einzelmaßnahmen in einer Branche dar, mit denen ein möglichst hohes Schutzniveau erreicht werden soll. Ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind, muss durch entsprechende Feststellungen (z. B. Ermittlung und Beurteilung von Art und Ausmaß der Exposition) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung belegt und dokumentiert werden. (BAuA)

Brandlast
Als Brandlast gilt ein brennbarer Stoff in der Umgebung der ortsfesten Druckanlage für Gase, der im Brandfall eine potentielle Gefährdung für die ortsfeste Druckanlage darstellt. Im Brandfall können in Folge der Wärmeübertragung von der Brandlast Gefahren durch Flammenberührung oder Wärmestrahlung ausgehen. (TRGS 746)

Brennbar
Brennbar ist ein Stoff/Gemisch/Material, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luft eingehen kann.
Dazu gehören:

  1. gemäß CLP-Verordnung entsprechend eingestufte und gekennzeichnete Stoffe und Gemische; dazu zählen Stoffe und Gemische, die mit GHS01 (explodierende Bombe) oder GHS02 (Flamme) gekennzeichnet sind sowie entzündbare Gase, Kat. 2, H221, (BAuA)
  2. andere Flüssigkeiten als die in Nummer 1 genannten mit einem Flammpunkt bis 370 °C; eine geeignete Methode, die bis 370 °C anwendbar ist, ist z. B. die Methode nach Pensky-Martens mit geschlossenem Tiegel (siehe DIN EN ISO 2719) und
  3. andere erfahrungsgemäß brennbare Feststoffe, wie z. B. Papier, Holz oder Polymere wie z. B. Polyethylen, Polystyrol; Hinweise auf die Brennbarkeit können für Stäube eine Brennzahl > 1 (siehe DIN EN 17077) und für andere Feststoffe ein Sauerstoffindex ≤ 21 (siehe DIN EN ISO 4589) sein.

Hinweise: Es gibt Flüssigkeiten, insbesondere Halogenkohlenwasserstoffe wie beispielsweise Dichlormethan, bei denen mit den genormten Flammpunktmethoden kein Flammpunkt nachgewiesen werden kann, die aber dennoch explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische bilden können. In einigen Technischen Regeln werden Flüssigkeiten, die gemäß L.2 Prüfung nach den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Abschnitt 32 nicht selbstunterhaltend verbrennen, ausgenommen. (BAuA)

brennbare Flüssigkeit
Flüssigkeit, die unter irgendwelchen vorhersehbaren Betriebsbedingungen brennbaren Dampf erzeugen kann [QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.21, modifiziert] (DIN EN 13237)

brennbare Substanzen 3.36.1
brennbare Gase oder Dämpfe Gase oder Dämpfe, die in bestimmten Mischungsverhältnissen mit Luft explosionsfähige Gasatmosphäre bilden [QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.22] (DIN EN 13237)

brennbarer Nebel
Tröpfchen einer brennbaren Flüssigkeit, fein verteilt in Luft, so dass eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet wird [QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.23] (DIN EN 13237)

brennbarer Staub
Staub, der bei Entzündung exotherm mit Luft reagiert Anmerkung 1 zum Begriff: Die Begriffe „entflammbar“ und „brennbar“ sind Synonyme. [QUELLE: EN 14034-1:2004+A1:2011, 3.3] (DIN EN 13237)

brennbarer Stoff
Stoff in Form von Gas, Dampf, Flüssigkeit, Feststoff oder Gemischen davon, der bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luft eingehen kann (DIN EN 13237)

Brennzahl (BZ)
Maß für das Brand-/Abbrandverhalten eines Stoffes. (DWA-M-217)

C

CAS-Nummer
CAS-Nummern sind vom Chemical Abstract Service vergebene Nummern zur Identifizierung chemischer Stoffe. (BAuA)

Chemische Arbeitsstoffe
Chemische Arbeitsstoffe sind alle chemischen Elemente und Verbindungen, einzeln oder in einem Gemisch, wie sie in der Natur vorkommen oder durch eine Arbeitstätigkeit hergestellt, verwendet oder freigesetzt werden – einschließlich der Freisetzung als Abfall – unabhängig davon, ob sie absichtlich oder unabsichtlich erzeugt und ob sie in Verkehr gebracht werden (Artikel 2a der Richtlinie 98/24/EG). Zu den chemischen Arbeitsstoffen gehören auch Zubereitungen und bestimmte Erzeugnisse. (BAuA)

Chemoprophylaxe von Infektionskrankheiten
Gezielte vorbeugende Verwendung von Medikamenten zur Verhinderung einer Infektionskrankheit. (BAuA)

Cyanwasserstoff
Cyanwasserstoff (HCN) wird in dieser technischen Regel den Gasen gleichgestellt. Er ist daher wie ein entzündbares und akut toxisches Gas der Kat. 1 zu behandeln. (TRGS 746)

D

Dampf
Dampf ist die Gasphase eines Stoffes, die im thermischen Gleichgewicht zu ihrer festen oder flüssigen Phase steht. (BAuA)

Dämpfe
Gasphase, die sich über einer Flüssigkeit bildet. Wenn nicht anders angegeben, umfasst der Ausdruck „Gas“ in der Norm DIN EN 1839 solche Dämpfe, jedoch keine Nebel (DIN EN 1839). Bemerkung: Die besonderen Eigenschaften der Dämpfe (mögliche Kondensation, Unterschiede in der Zusammensetzung zwischen Flüssig- und Gasphase, Änderung der Gemischzusammensetzung wenn Dampfphase aus einem geschlossenen Volumen entnommen wird) müssen berücksichtigt werden, wenn Explosionsgrenzen für Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten bestimmt werden.

Deflagration
Deflagration ist eine Explosion, die sich mit Unterschallgeschwindigkeit fortpflanzt. (TRGS 720)

Deflagration
Explosion, die sich mit Unterschallgeschwindigkeit fortpflanzt [QUELLE: ISO 8421-1:1987] (DIN EN 13237)

Dekontamination
Dekontamination ist die Zurückführung biologischer Arbeitsstoffe auf die gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung. (BAuA)

Desinfektionsverfahren
Maßnahmen, die geeignet sind, Materialien und Gegenstände durch physikalische bzw. chemische Verfahren in einen Zustand zu versetzen, dass sie nicht mehr infizieren können. (BAuA)

Detailprüfung
Die Detailprüfung beinhaltet zusätzlich zu den Aspekten der Sicht- und Nahprüfungen die Feststellung solcher Fehler, die nur durch Eingriffe, z. B. das Öffnen von Gehäusen und/oder, falls erforderlich, unter Verwendung von Werkzeugen und Prüfeinrichtungen zu erkennen sind. (TRBS 1201-1)

Detonation
Detonation ist eine Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt; sie ist gekennzeichnet durch eine Stoßwelle. (TRGS 720)

Detonation
Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt, gekennzeichnet durch eine Stoßwelle [QUELLE: ISO 8421-1:1987] (DIN EN 13237)

Detonation
Detonation ist eine Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt; sie ist gekennzeichnet durch eine Stoßwelle. (TRGS 720)

DGUV R 113-001
Explosionsschutzregeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen (wird ca. 2x jährlich aktualisiert).

Dichteverhältnis
Dichteverhältnis (für Gase und Dämpfe) gibt die Dichte des betreffenden Stoffes im dampf- oder gasförmigen Zustand bezogen auf Luft (Luft = 1) des gleichen Zustandes an.

DNEL
Ein DNEL (Derived No Effect Level) ist eine im Rahmen der REACH-Registrierung abgeleitete Expositionshöhe für einen Stoff, unterhalb derer die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. DNEL werden gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 insbesondere für Stoffe mit Vermarktung größer 10 Tonnen im Stoffsicherheitsbericht gefordert und müssen im SDB angegeben werden. DNEL werden unterschieden nach:

  • wahrscheinlichsten Expositions- bzw. Aufnahmeweg: inhalativ (Aufnahme über die Atemwege), dermal (Aufnahme über die Haut) oder oral (Verschlucken)
  • wahrscheinlichste Expositionsdauer (Langzeit- oder Kurzzeitwerte)
  • systemischen oder lokalen Wirkungen
  • relevanten Personengruppen: Arbeitnehmer, Verbraucher und Menschen, die über die Umwelt indirekt exponiert sind.

DNEL für die inhalative Exposition können gemäß TRGS 402 als Beurteilungsmaßstab zur Bewertung der Exposition und zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen herangezogen werden, wenn kein AGW oder andere Beurteilungsmaßstäbe zur Verfügung stehen. (BAuA)

druckfeste Kapselung
Zündschutzart, bei der die Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden können, in einem Gehäuse angeordnet sind, das bei der Explosion eines explosionsfähigen Gemisches im Inneren deren Druck aushält und eine Übertragung der Explosion auf, die das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre verhindert (DIN EN 13237)

Druckgasbehälter
Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter gehören seine Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind

  1. ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU (TPED) bzw. der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
  2. Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer, verschlossene Kryo-Behälter und Flaschenbündel)
  3. Multiple-Element Gas Container (MEGC), Tanks und Batteriefahrzeuge im Sinne des Gefahrgutrechts
  4. einfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2009/105/EG (zukünftig Richtlinie 2014/29/EU) bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druck-behältern auf dem Markt (6. ProdSV),
  5. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG (zukünftig Richtlinie 2014/68/EU) (PED) bzw. der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) für Gase
  6. andere Druckbehälter oder Kryo-Behälter für Gase, die von diesen Rechtsbereichen nicht erfasst sind, wie z. B Behälter, die vor Inkrafttreten der PED in Ver-kehr gebracht worden sind. (TRGS 745/TRGS 746)

Durchgangswiderstand
Durchgangswiderstand RD ist der elektrische Widerstand eines Materials oder eines Gegenstandes durch das Material oder den Gegenstand hindurch bestimmt unter Anwendung einer bestimmten Elektrodenanordnung. Der Durchgangswiderstand wird in Ω angegeben. (TRGS 727)

E

e.A.
e.A. ist die Abkürzung für explosionsfähige Atmosphäre.

EG-Nummer
EG-Nummern bestehen aus 7 Ziffern (Format xxx-xxx-x) und dienen der Identifikation von Stoffen des EG-Verzeichnis. Listennummern haben keine rechtliche Relevanz und dienen nur als technische Identifikatoren zur Verwaltung von Einreichungen innerhalb der ECHA. (BAuA)

EINECS
EINECS (European Inventory of Existing Chemical Substances) ist das europäische Altstoffverzeichnis mit über 100 000 Stoffeintragungen. Dieses Verzeichnis enthält die endgültige Liste aller Stoffe, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sich am 18. September 1981 in der Europäischen Gemeinschaft im Verkehr befanden. Es wurde am 15. Juni 1990 im EG-Amtsblatt veröffentlicht und enthält 82 000 definierte Stoffe und 18 000 Stoffe mit unbekannter oder veränderlicher Zusammensetzung. EINECS ist ein geschlossenes Verzeichnis, d. h., dass das Verzeichnis nicht ergänzt wird. Im EINECS aufgeführte Stoffe unterliegen nicht dem Anmeldeverfahren des Chemikaliengesetzes für neue Stoffe. Bei gefährlichen Stoffen, die im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS, ABl. C 146A, 15.6.1990), vermerkt sind, werden auch die EINECS-Nummern angegeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ 2XX-XXX-X oder 3XX-XXXx und beginnt mit 200-001-8. (BAuA)

Einführer
Ein Einführer (Importeur) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes (Bundesrepublik Deutschland) verbringt. Wer lediglich einen Transitverkehr unter zollamtlicher Überwachung durchführt, gilt nicht als Einführer. Während des Transitverkehrs darf keine Be- oder Verarbeitung erfolgen (§ 3 Nummer 8 ChemG). (BAuA)

Einrichtung zur Explosionsdruckentlastung
Einrichtung zum Schutz eines Behälters oder eines anderweitig umschlossenen Volumens durch Entlastung des Explosionsdruckes
[QUELLE: EN 14797:2006, 3.4] (DIN EN 13237)

Einrichtung zur flammenlosen Explosionsdruckentlastung
Einrichtung zum Schutz eines Behälters oder eines anderweitig umschlossenen Volumens durch flammenlose Explosionsdruckentlastung
[QUELLE: EN 16009:2011, 3.2] (DIN EN 13237)

Einstufung nach BioStoffV
ist die Zuordnung eines biologischen Arbeitsstoffes zu einer der vier Risikogruppen nach § 3 BioStoffV. Das ausschlaggebende Gefährlichkeitsmerkmal ist dabei das Infektionsrisiko. Die Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen erfolgt i. A. auf Speziesebene. (§ 3 BiostoffV, TRBA 450) (BAuA)

Einstufung
siehe auch Kennzeichnung Einstufung ist die Bewertung eines Stoffes oder Gemisches nach den in Anhang I der CLP-Verordnung dargelegten Kriterien und die daraus resultierende Zuordnung zu einer oder mehreren Gefahrenklassen und -kategorien oder Differenzierungen. Zur Dokumentation der Einstufung gehören Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und Gefahrenhinweis(e) (z. B. Skin Corr. 1; H314). EU-weit harmonisierte Einstufungen enthält Anhang VI der CLP-Verordnung. Eine Einstufung von Stoffen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch erfolgt auch in der TRGS 905. Der Begriff Einstufung wird auch in anderen Zusammenhängen und Rechtsbereichen verwendet, z. B.:

  • Einstufung von Mikroorganismen in Risikogruppen nach § 3 BioStoffV (§ 4 Absatz 6 GefStoffV)
  • Einstufung von Abfällen gemäß Abfallverzeichnisverordnung durch Zuordnung zu einer Abfallart mit einer Abfallschlüsselnummer. (BAuA)

 elektrische Geräte
alle Gegenstände, die als Ganzes oder teilweise dem Anwenden elektrischer Energie dienen
Anmerkung 1 zum Begriff: Hierzu gehören u. a. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Regeln, Umwandeln und Verbrauchen elektrischer Energie sowie Gegenstände für die Fernmeldetechnik.
[QUELLE: EN 60079-0:2009, 3.14] (DIN EN 13237)

Elektrostatische Aufladungen
Elektrische Ladung, die sich durch mechanische Trennung gleichartiger oder verschiedenartiger Stoffe auf den getrennten Teilen ansammelt oder auf anderen leitfähigen Gegenständen oder auf Personen infolge von Influenz auftritt (VDI 2263-5).
Bemerkung: Mechanische Trennung kann z. B. erfolgen beim Abheben, Reiben, Zerkleinern und Ausschütten von festen Stoffen; ferner beim Strömen, Ausschütten und Versprühen von Flüssigkeit sowie beim Strömen von Gasen und Dämpfen, die geringe Mengen von feinverteilten Flüssigkeiten oder feinverteilten Feststoffen enthalten. (TRGS 727)

ELINCS
ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) ist das europäische Verzeichnis der neuen Stoffe, d. h. der Stoffe, die nach dem 18. September 1981 in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht wurden. Bei gefährlichen Stoffen, die nach dieser Richtlinie gemeldet wurden, wird auch die Nummer des Stoffes in der Europäischen Liste der angemeldeten Stoffe (Elincs) angegeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X und beginnt mit 400-010-9. (BAuA)

Entkopplungseinrichtungen
(1) Der Begriff Entkopplungseinrichtungen umfasst alle Einrichtungen, die durch explosionstechnische Entkopplung das Übertragen einer Explosion verhindern. Diese Einrichtungen wirken z. B. durch:

  1. mechanisches Schnellabsperren,
  2. Löschen von Flammen in engen Spalten oder durch Löschmitteleintrag
  3. Aufhalten von Flammen durch hohe Gegenströmung
  4. Tauchung
  5. Schleusen

(2) Bei Explosionen von Gasen, Dämpfen und Nebeln im Gemisch mit Luft oder anderen Oxidationsmitteln sind wegen der unter Umständen sehr hohen Ausbreitungsgeschwindigkeiten (Detonationen) aktive Absperr- oder Löschungssysteme oft zu langsam, so dass hier passive Elemente, z. B. Bandsicherungen, Tauchungen oder Systeme mit hoher Gegen-strömung, bevorzugt werden. (TRGS 724)

Entleeren
Als Entleeren gilt, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden. (TRGS 745)

Entleeren
Als Entleeren im Sinne dieser Technischen Regel gilt, wenn eine Entnahmeeinrichtung (Rohrleitung) an die ortsfesten Druckgasbehälter angeschlossen ist und Ga-se entnommen werden. (TRGS 746)

Entzündung
von der Position der Zündquelle ausgehende Flammenausbreitung (DIN EN 13237)

Epidemie
Häufung von übertragbaren Krankheiten in zeitlicher und räumlicher Begrenzung. (BAuA)

Erzeugnisse
Erzeugnisse sind Stoffe oder Zubereitungen, die bei der Herstellung eine spezifische Gestalt, Oberfläche oder Form erhalten haben, die deren Funktion mehr bestimmen als ihre chemische Zusammensetzung (§ 3 Nummer 5 ChemG). Granulate, Flocken, Späne und Pulver sind in der Regel keine Erzeugnisse, sondern Stoffe oder Zubereitungen in der für die Verwendung bestimmten Form. (BAuA)

Ex-Einrichtungen
Explosionsschutzeinrichtungen (Ex-Einrichtungen) führen die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Sicherheitsfunktionen zum Explosionsschutz aus. Sie werden durch technische Maßnahmen nach TRGS 722, TRBS 2152 Teil 3 und TRBS 2152 Teil 4 erreicht, die ggf. durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden können. Sie dienen

  1. zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  2. zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen
  3. zur Verringerung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß.

Kombinationen der Maßnahmen sind möglich. Einrichtungen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre können sein z. B. Lüftungsanlagen, Inertisierungsanlagen, MSR-Einrichtungen zur Temperatureinhaltung oder Füllstandüberdeckung. Sie können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verringern oder vermeiden oder die Ausdehnung von Zonen reduzieren. Zur Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen siehe An-hang 1 Nummer 1.6 Absatz 3 GefStoffV. Ex-Einrichtungen zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit für das Wirksamwerden von Zündquellen sind z. B. MSR-Einrichtungen zur Temperaturüberwachung eines Wälzlagers. (TRGS 725)

Explosion
plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig [QUELLE: ISO 8421-1:1987] 3.15 Explosionsbereich Bereich innerhalb der Grenzkurve, die durch die Explosionsgrenzen eines brennbaren Stoffs in verschiedenen Gemischen aus Luft und Inertgas gebildet wird Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 1. Anmerkung 2 zum Begriff: In vielen Fällen entspricht die Luftgrenzkonzentration (LGK) dem Scheitelpunkt („Nase“), der Grenzkurve. (DIN EN 13237)
Bild (seite 8)

Explosion
Explosion im Sinne dieser Technischen Regel ist eine plötzliche Oxidationsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder von beidem gleichzeitig. (TRGS 720)

Explosionsbereich
Bereich der Konzentration eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann, bzw. Bereich der Konzentration eines brennbaren Stoffes oder Stoffgemisches in einem Luft/Inertgas-Gemisch, in dem eine Explosion auftreten kann, bestimmt nach vorgeschriebenen Versuchsbedingungen
[QUELLE: EN 1839:2012, 3.1] (DIN EN 13237)

 Explosionsdruck
pex
höchster Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines definierten Brennstoff/Luft- oder Brennstoff/Luft/Inertgas-Gemisches unter festgelegten Prüfbedingungen auftritt
Anmerkung 1 zum Begriff: pex wird bei Gasen und Dämpfen als absoluter Druck und bei Stäuben als Überdruck angegeben.
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.1] (DIN EN 13237)

Explosionsdruck
Explosionsdruck (PΕx) ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre mit bestimmter Zusammensetzung auftritt. Maximaler Explosionsdruck (Pmax) ist der höchste ermittelte Explosionsdruck, der bei Änderung der Brennstoffanteile auftritt. (TRGS 720)

Explosionsdruck
Explosionsdruck (pex) ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte höchste Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre mit bestimmter Zusammensetzung auftritt. Maximaler Explosionsdruck (pmax) ist der höchste ermittelte Explosionsdruck, der bei Änderung der Brennstoffanteile auftritt. Der Explosionsdruck (pex) kann auch für explosionsfähige Gemische bestimmt werden. (TRGS 720)

Explosionsdruck (maximaler)
pmax
Höchstwert des Explosionsdruckes, der bei den Prüfungen des Explosionsdruckes gemessen wird, wenn der Anteil an brennbaren Stoffen in dem Gemisch variiert wird
Anmerkung 1 zum Begriff: pmax wird bei Gasen und Dämpfen als absoluter Druck und bei Stäuben als Überdruck angegeben.
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.2] (DIN EN 13237)

Explosionsdruck (pex) und maximaler Explosionsdruck (pmax)
Explosionsdruck (pex) ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines explosionsfähigen Gemisches mit bestimmter Zusammensetzung auftritt. Maximaler Explosionsdruck (pmax) ist der in Abhängigkeit vom Brennstoffanteil ermittelte höchste Explosionsdruck. (TRGS 724)

Explosionsdruckanstieg (maximaler zeitlicher)
(dp/dt)max
höchster Wert des bei den Prüfungen gemessenen zeitlichen Explosionsdruckanstieges, der sich durch Variieren des Anteils an brennbaren Stoffen im Gemisch ergibt
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.3, modifiziert] (DIN EN 13237)

Explosionsdruckanstieg (zeitlicher)
(dp/dt)ex
höchster unter festgelegten Prüfbedingungen bestimmter Wert der Steigung (erste Ableitung) der Druck-Zeit-Kurve (falls erforderlich geglättet), der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines bestimmten Gemisches von brennbaren Stoffen mit Luft oder Luft und Inertgasen auftritt
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.3]

Explosionsdruckentlastung
Die Explosionsdruckentlastung ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass der Explosionsdruck in einem Behälter oder einem anderweitig umschlossenen Volumen die zulässige Festigkeit des Behälters überschreitet, indem Druck durch eine Öffnung in der Behälterwand abgeblasen wird. (TRGS 724)

Explosionsdruckentlastung
Schutzmaßnahme, die verhindert, dass der Explosionsdruck in einem Behälter oder einem anderweitig umschlossenen Volumen die zulässige Festigkeit des Behälters überschreitet, indem Druck durch eine Öffnung in der Behälterwand abgeblasen wird
[QUELLE: EN 14797:2006, 3.3] (DIN EN 13237)

Explosionsdruckentlastungseinrichtungen
Explosionsdruckentlastungseinrichtungen sind Einrichtungen zum Schutz eines Behälters oder eines anderweitig umschlossenen Volumens durch Entlastung des Explosionsdruckes. Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung können z. B. Berstscheiben oder Explosionsklappen oder ständige Öffnungen sein. Sicherheitsventile sind keine Explosionsdruckentlastungseinrichtungen. (TRGS 724)

explosionsdruckfest
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne sich bleibend zu verformen (DIN EN 13237)

explosionsdruckstoßfest
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne zu bersten, wobei jedoch bleibende Verformungen zulässig sind (DIN EN 13237)

Explosions-Entkopplungsklappenventil
Klappenventil, welches geeignet ist, die Ausbereitung von Explosionen durch Rohrleitungen in entgegengesetzter Richtung zum normalen Prozessfluss durch das Ventil aufzuhalten (DIN EN 13237)

 Explosions-Entkopplungssystem
aktives Explosions-Entkopplungssystem
Schutzsystem, das so konstruiert ist, dass es die Ausbreitung von Explosionen durch Rohrleitungen aufhält oder die zerstörenden Auswirkungen der Explosion einschränkt und durch einen Detektor sowie eine Steuer- und Anzeigeeinrichtung (CIE), die integrale Bestandteile des Systems darstellen, aktiviert wird
[QUELLE: EN 15089:2009, 3.7.1, modifiziert] (DIN EN 13237)

Explosionsfähige Atmosphäre
Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt
[QUELLE: EN 14034-1:2004+A1:2011, 3.4] (DIN EN 13237)
Anmerkung 1 zum Begriff: In der Nähe der Explosionsgrenzen (UEG und OEG, siehe 3.19.1 und 3.19.2) muss die Explosion nicht notwendigerweise auf das gesamte unverbrannte Gemisch ausbreiten. (DIN EN 13237)

Explosionsfähige Atmosphäre
Explosionsfähige Atmosphäre im Sinne dieser Technischen Regel ist ein explosionsfähiges Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur von –20 °C bis +60 °C und Druck von 0,8 bar bis 1,1 bar). (TRGS 720)

Explosionsfähige Atmosphäre
Explosionsfähige Atmosphäre im Sinne dieser Technischen Regel ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das unverbrannte Gemisch überträgt. (TRGS 723)

Explosionsfähiges Gemisch
Ein explosionsfähiges Gemisch ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder aufgewirbelten Stäuben und Luft oder einem anderen Oxidationsmittel, das nach Wirksamwerden einer Zündquelle in einer sich selbsttätig fortpflanzenden Flammenausbreitung reagiert, sodass im Allgemeinen ein sprunghafter Temperatur- und Druckanstieg hervorgerufen wird. Je näher die Konzentration der brennbaren Komponente an den Grenzen des Explosionsbereiches liegt, desto geringer fällt der Temperatur- und Druckanstieg aus. (TRGS 720)

Explosionsfähiges Gemisch
Explosionsfähiges Gemisch ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder aufgewirbelten Stäuben und Luft oder einem anderen Oxidationsmittel, das nach Wirksamwerden einer Zündquelle in einer sich selbsttätig fortpflanzenden Flammenausbreitung reagiert, so dass im Allgemeinen ein sprunghafter Temperatur- und Druckanstieg hervorgerufen wird. (TRGS 727)

explosionsfest
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die entweder in explosionsdruckfester oder in explosions-druckstoßfester Bauweise ausgeführt sind (DIN EN 13237)

Explosionsfeste Bauweise

  1. Anlagenteile wie Behälter, Apparate, Rohrleitungen sind explosionsfest, wenn sie so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck im Innern standhalten, ohne aufzureißen. Explosionsfeste Bauweise schließt explosionsdruckfeste und explosionsdruckstoßfeste Bauweise ein.
  2. Anlagenteile sind explosionsdruckfest, wenn sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne sich bleibend zu verformen.
  3. Anlagenteile sind explosionsdruckstoßfest, wenn sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne aufzureißen, wobei jedoch bleibende Verformungen auftreten können. (TRGS 724)

Explosionsgefährdeter Bereich
Atmosphäre, die aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann (DIN EN 13237)

Explosionsgefährdeter Bereich
Explosionsgefährdeter Bereich ist der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Hinweis: Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich. Siehe auch § 2 Absatz 14 und Anhang I Nummer 1.7 der Gefahrstoffverordnung. (TRGS 727)

Explosionsgefährdeter Bereich
Explosionsgefährdeter Bereich ist der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. (TRGS 720)

Explosionsgrenzen untere Explosionsgrenze
UEG
(en: LEL, lower explosion limit)
niedrigste Konzentration im Explosionsbereich, mit der eine Explosion auftreten kann
Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Konzentration ist gegeben, wenn während des Versuchs gerade keine Explosion mehr auftritt (siehe EN 1839, EN 14034-3). (DIN EN 13237)

Explosionsgrenzen (UEG, OEG)
Untere Explosionsgrenze (UEG) bzw. obere Explosionsgrenze (OEG) ist der untere bzw. obere Grenzwert der

Konzentration (Stoffmengenanteil) eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln und/oder Stäuben, in dem sich nach dem Entzünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann. (DWA-M-217)

obere Explosionsgrenze
OEG
(en: UEL, upper explosion limit)
höchste Konzentration im Explosionsbereich, mit der eine Explosion auftreten kann
Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Konzentration ist gegeben, wenn während des Versuchs gerade keine Explosion mehr auftritt (siehe EN 1839, EN 14034-3). (DIN EN 13237)

Explosionsgrenzen
Explosionsgrenzen sind Grenzen des Explosionsbereiches. Die untere Explosionsgrenze (UEG) bzw. die obere Explosionsgrenze (OEG) sind die untere bzw. obere Konzentrationsgrenze (Stoffmengenanteil) eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln und/oder Stäuben mit Luft (oder einem anderen Oxidationsmittel), in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann. Die Explosionsgrenzen selbst gehören nicht zum Explosionsbereich. (BAuA)

Explosionsgrenzen
Explosionsgrenzen sind Grenzen des Explosionsbereiches. Die untere Explosionsgrenze (UEG) bzw. die obere Explosionsgrenze (OEG) sind die untere bzw. obere Konzentrationsgrenze (Stoffmengenanteil) eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luft (oder einem anderen Oxidationsmittel), in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann. Die Explosionsgrenzen selbst gehören nicht zum Explosionsbereich. (TRGS 720)

Explosionsgruppen
Explosionsgruppen I, II und III unterscheiden Gefahrstoffe, die zu Brand- und Explosionsgefahren führen können, mit dem Ziel, geeignete Geräte und Einrichtungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen auszuwählen. (TRGS 727)

Die Explosionsgruppe I gilt für explosionsgefährdete Bereiche unter Tage, die Explosionsgruppe II für explosionsgefährdete Bereiche über Tage, die durch Flüssigkeiten und Gase entstehen. Gefahrstoffe werden in Explosionsgruppe II nach DIN EN 60079-0:2014-06 hinsichtlich ihrer Normspaltweite unterschieden. (TRGS 727)

  1. Gruppe IIA: einige Gase und organische Flüssigkeiten, z. B. Aceton, Benzin, Toluol
  2. Gruppe IIB: z. B. Ethen, Ethylenoxid, Diethylether
  3. Gruppe IIC: z. B. Acetylen, Wasserstoff, Schwefelkohlenstoff.

Die Explosionsgruppe III betrifft explosionsgefährdete Bereiche über Tage, die durch fein verteilte Feststoffe hervorgerufen werden. Die Gefahrstoffe der Explosionsgruppe III werden nach DIN EN 60079-0:2014-06 hinsichtlich ihrer Eigenschaften unterschieden.

  1. Gruppe IIIA: brennbare Flusen, z. B. Flock
  2. Gruppe IIIB: nicht leitfähiger Staub, z. B. Pulverlacke
  3. Gruppe IIIC: leitfähiger Staub, z. B. Metallstaub. (TRGS 727)

Explosionsgruppe
Einteilung von Gasen und Dämpfen, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, anhand ihrer Zündfähigkeit gemäß DIN EN 60079-0:2014-06 ff. (siehe auch Anhang A.1) (DWA-M-217)

Explosionspunkte unterer Explosionspunkt
Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Konzentration des gesättigten Dampfes in Luft gleich der unteren Explosionsgrenze ist(DIN EN 13237)

Explosionspunkte oberer Explosionspunkt
Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Konzentration des gesättigten Dampfes in Luft gleich der oberen Explosionsgrenze ist (DIN EN 13237)

Explosionspunkte
Explosionspunkte: Unterer Explosionspunkt (UEP) bzw. Oberer Explosionspunkt (OEP) einer brennbaren Flüssigkeit ist die Temperatur, bei der die Konzentration (Stoffmengenanteil) des gesättigten Dampfes im Gemisch mit Luft die untere bzw. obere Explosionsgrenze erreicht. Bei reinen Stoffen und azeotropen Gemischen lassen sich mit Hilfe der Explosionspunkte und der Dampfdruckkurve die Explosionsgrenzen bestimmen. (TRGS 720)
Zu diesem Thema siehe auch:
Dämpfe
Explosionsgrenzen

Explosionspunkt(e)
Explosionspunkte: Unterer Explosionspunkt (UEP) bzw. oberer Explosionspunkt (OEP) einer brennbaren Flüssigkeit ist die auf 1,013 bar bezogene Temperatur, bei der die Konzentration (Stoffmengenanteil) des gesättigten Dampfes im Gemisch mit Luft der unteren bzw. oberen Explosionsgrenze entspricht. Bei reinen Stoffen und azeotropen Gemischen lassen sich mit Hilfe der Dampfdruckkurve der Stoffe die untere bzw. obere Explosionsgrenze beim UEP bzw. OEP bestimmen. (TRGS 720)

Explosionsschlot
passive Einrichtung, typischerweise in einer Rohrleitung installiert, um Flammenstrahlzündung und Druckaufbau zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit einer Flammenübertragung in angeschlossene Geräte zu verringern
[QUELLE: EN 16020:2011, 3.2] (DIN EN 13237)

Explosionsschutzdokument
Explosionsschutzdokument: Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.
Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
  3. welche Bereiche entsprechend Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung in Zonen eingeteilt wurden, und
  4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung gelten.

Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

Explosionstechnische Entkopplung
Durch die explosionstechnische Entkopplung wird die Ausbreitung einer Explosion (Druck oder Flamme) in andere Anlagenteile und -bereiche, z. B. über Verbindungsrohre oder -kanäle, verhindert. (TRGS 724)

Explosions-Unterdrückung
Verfahrensweise, bei der eine Flamme in einer explosionsfähigen Atmosphäre aufgespürt und in der Anfangsphase aufgehalten und eine Druckentwicklung eingeschränkt wird
[QUELLE: EN 14373:2005, 3.10] (DIN EN 13237)

Explosionsunterdrückung
Die Explosionsunterdrückung ist eine Verfahrensweise, bei der die Verbrennung eines explosionsfähigen Gemisches in einem geschlossenen oder im Wesentlichen geschlossenen Volumen erkannt und in der Anfangsphase durch Zugabe eines geeigneten Löschmittels abgebrochen wird, so dass es nicht zu einem gefährlichen Druckaufbau kommt. Eine Explosion gilt dann als unterdrückt, wenn es möglich ist, den maximalen Explosions-druck (pmax) auf einen reduzierten Explosionsdruck (pred) zu begrenzen, d. h. der zu erwartende Explosionsdruck wird verringert. (TRGS 724)

Explosionsunterdrückungssystem
Gesamtheit von Einrichtungen zur Realisierung einer Explosionsunterdrückung. Das Explosionsunterdrückungssystem besteht im Wesentlichen aus Detektoren, einer Steuerzentrale und unter Druck stehenden Löschmittelbehältern. (TRGS 724)

Explosionsunterdrückungssystem
Schutzsystem zum automatischen Erkennen des Beginns einer Explosion und Auslösen des Ausstoßes von Unterdrückungsmittel, um so die zerstörenden Wirkungen der Explosion zu begrenzen, welches durch einen Detektor sowie eine Steuer- und Anzeigeeinrichtung (CIE), die integralen Bestandteile des Systems darstellen, aktiviert werden muss
[QUELLE: EN 14373:2005, 3.11, modifiziert] (DIN EN 13237)

Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen
Exposition ist das Vorhandensein von biologischen Arbeitsstoffen, die im Rahmen gezielter oder nicht gezielter Tätigkeiten auf die Beschäftigten einwirken. (BAuA)

Exposition gegenüber Gefahrstoffen
Aufgrund der Hauptaufnahmewege (inhalativ und dermal) unterscheidet man

  • Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine gegebenenfalls vorliegende Verunreinigung der Umgebungsluft („Hintergrundkonzentration“) ist nicht im Fokus der GefStoffV.
  • Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes.
  • Luftgetragene Gefahrstoffe können in Einzelfällen auch relevant über die Haut aufgenommen werden und damit einen Beitrag zur dermalen Exposition leisten.

Im Gegensatz dazu ist eine Aufnahme von Gefahrstoffen über den Verdauungstrakt („orale Exposition“) nur indirekt im Anwendungsbereich der GefStoffV. Es handelt sich dabei um die Folge von Verschleppungen oder Kontaminationen, insbesondere an den Händen mit anschließendem Hand-Mund-Kontakt (z. B. Blei). Eine bloße Exposition gegenüber einem Gefahrstoff ist nicht gleichzusetzten mit einer Gefährdung eines Beschäftigten. Eine Exposition gegenüber einem Gefahrstoff gemäß GefStoffV muss aber bei Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV berücksichtigt werden. (BAuA)

Exposition-Risiko-Beziehung
siehe auch Akzeptanz- und Toleranzkonzentration Die Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) eines krebserzeugenden Stoffes beschreibt den Zusammenhang zwischen der Stoffkonzentration (inhalative Aufnahme) und der statistischen Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung während des gesamten Lebens (Lebenszeitrisiko). Die wissenschaftliche Methodik zur Ableitung von Exposition-Risiko-Beziehungen ist in der TRGS 910 beschrieben. Stoffe mit ERB sind in TRGS 910 aufgeführt. (BAuA)

EX-RL
siehe DGUV R 113-001

EX-RL – Beispielsammlung
DGUV R 113-001 „Explosionsschutz-Regeln“
Zu diesem Thema siehe auch :
EX-RL

Ex-Vorrichtungen
Eine Ex-Vorrichtung im Sinne dieser TRGS besteht aus einer oder mehreren Ex-Einrichtungen und erforderlichenfalls deren Überwachung. Ex-Vorrichtungen können MSR-Einrichtungen beinhalten. (TRGS 725)

flammenlose Explosionsdruckentlastung
Schutzmaßnahme zur Explosionsdruckentlastung, die darüber hinaus den Flammenaustritt verhindert und die Explosionswirkungen im Außenraum verringert
Anmerkung 1 zum Begriff: Beispiele für äußere Explosionswirkungen sind Temperatur, Druck und Staub/Verbren-nungsprodukte.
[QUELLE: EN 16009:2011, 3.1] (DIN EN 13237)

F

Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Fachkundige nach § 7 Absatz 7 GefStoffV für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten überprüfen können. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gemäß TRBA 400 ist fachkundig, wer aufgrund seiner Ausbildung und aufgrund der beruflichen Erfahrung sowie der gewonnenen Kenntnisse des Arbeitsverfahrens mit der Problematik der biologischen Arbeitsstoffe im jeweiligen Arbeitsbereich vertraut ist.

Gemäß § 2 Absatz 5 BetrSichV ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten. (BAuA)

Fassungsvermögen
Fassungsvermögen einer ortsfesten Druckanlage für Gase zur Lagerung von Gasen ist die Summe der maximal zulässigen Massen der Gase in den ortsfesten Druckgasbehältern. (TRGS 746)

Faulturm
Behälter, in denen der Klärschlamm mithilfe von Bakterien verringert wird. Es entsteht dabei Gas, mit dem Strom erzeugt werden kann. (Kläranlage)

Fehler, passiv
Ein unentdeckter gefährlicher Fehler, der die Sicherheitsfunktion (des betreffenden Kanals) bei Aktivierung der Funktion blockiert. (TRGS 725)

Fehlertoleranz (Hardwarefehlertoleranz, HFT)
Die Fehlertoleranz gibt an, mit wie vielen Fehlern die Ex-Einrichtung oder Überwachung noch sicher betrieben werden kann. (TRGS 725)

Flammendurchschlagsicherung
Einrichtung, die an der Öffnung eines Gehäuses oder an der ein System von Gehäusen verbindenden Rohrleitung angebracht ist und deren Zweck es ist, die Strömung zuzulassen, aber den Durchtritt einer Flamme zu verhindern
Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Einrichtung sollte nicht mit einem Feuerschutzabschluss verwechselt werden, der im Falle einer Explosion unwirksam wäre.
[QUELLE: EN ISO 16852:2010, 3.1] (DIN EN 13237)

  Flammengeschwindigkeit
Sf
Geschwindigkeit der Flammenfront im Verhältnis zu einem festen Bezugspunkt
[QUELLE: EN 15089:2009, 3.14] (DIN EN 13237)

Flammpunkt
niedrigste Temperatur einer Flüssigkeit, bei der sich unter bestimmten genormten Bedingungen aus der Flüssigkeit Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass sie fähig sind, ein entflammbares Dampf/Luft-Gemisch zu bilden
[QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.24] (DIN EN 13237)

Flammpunkt
Flammpunkt ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur, bei der unter festgelegten Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit, brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. (TRGS 720)

Flüssige Kraftstoffe und Betriebsstoffe
Flüssige Kraftstoffe und Betriebsstoffe mit unterschiedlichen Gefahrenmerkmalen lassen sich wie folgt unterteilen:

  1. Kraftstoffe und Betriebsstoffe mit einem oberen Explosionspunkt < -4 °C, z. B. Ottokraft-stoff,
  2. Kraftstoffe und Betriebsstoffe mit einem oberen Explosionspunkt ≥ -4 °C und einem Flammpunkt ≤ +55 °C, z. B. ethanolhaltiger Ottokraftstoff “E85”,
  3. Betriebsstoffe mit einem Flammpunkt > +55 °C, z. B. Diesel, Biodiesel,
  4. nicht-brennbare Betriebsstoffe, z. B. wässrige Harnstofflösung. (TRGS 751)

Flüssiggas
Flüssiggas im Sinne dieser technischen Regel ist unter geringem Druck verflüssigtes Gas, das neben Spuren anderer Kohlenwasserstoffgase hauptsächlich Propan, Propen, Butan, Butan-Isomere und/oder Buten enthält, siehe DIN 51622:1985 oder DIN EN 589:2012. (TRGS 746)

Freisetzungsquelle
Stelle oder Ort, von dem aus brennbare Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten in die Atmosphäre gelangen können, so dass sich eine explosionsfähige Gasatmosphäre bilden könnte (DIN EN 60079-10).

Freisetzungsrate
Menge an brennbarem Gas oder Dampf, die je Zeiteinheit von der Freisetzungsquelle abgegeben wird
[QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.14, modifiziert] (DIN EN 13237)

Füllanlagen
Füllanlagen im Sinne dieser Technischen Regel sind Anlagen zum Füllen von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgasbehältern (z. B. aus Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen) in ortsfeste Druckgasbehälter, die zur Lagerung von Gasen bestimmt sind.
Zu den Füllanlagen gehören die Räume oder Aufstellflächen im Freien,

  1. die die Anlagenteile der Füllanlage aufnehmen,
  2. in oder auf denen Tätigkeiten vor, während oder nach dem Füllen gemäß Nummer 4.7 und 4.8 ausgeführt werden,
  3. die den unmittelbar an der Füllanlage zum Anschließen bereitgehaltenen oder den angeschlossenen ortsbeweglichen Druckgasbehälter aufnehmen,
  4. die aus Sicherheitsgründen (Gefahrenbereiche, Schutzabstände) erforderlich sind. (TRGS 746)

Füllen
Als Füllen gilt, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter und Treibgastanks an Fülleinrichtungen angeschlossen sind und Gase eingefüllt werden. (TRGS 745)

Füllen
Als Füllen im Sinne dieser Technischen Regel gilt, wenn ortsbewegliche Druck-gasbehälter (Tanks, Container) oder eine Rohrleitung an die ortsfeste Druckanlage für Gase angeschlossen sind und Gase eingefüllt werden. (TRGS 746)

funktionale Sicherheit
Teil der Gesamtsicherheit hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung im Sinne der Funktion und Integrität des Schutzsystems, einschließlich aller zum Schutzsystem gehörigen Sicherheitsvorrichtungen
Anmerkung 1 zum Begriff: Funktionale Sicherheit betrifft sämtliche Aspekte, bei denen die Sicherheit von der einwandfreien Funktion des Schutzsystems und übriger sicherheitsbezogener technischer Systeme abhängt.
Anmerkung 2 zum Begriff: Diese Definition weicht von der Definition in EN 61508-4 ab, um Unterschiede in der Terminologie für Explosionssicherheit hervorzuheben.
[QUELLE: EN 15233:2007, 3.2] (DIN EN 13237)

Funktionseinheit
Funktionseinheiten sind miteinander in Beziehung stehende Teile einer Ex-Einrichtung oder einer Überwachung. Funktionseinheiten können einfach oder komplex sein. Eine Erläuterung zeigt Tabelle 1. (TRGS 725)
Seite 3 einfügen und 4 einfügen

Funktionseinheit, abhängig
Funktionseinheiten einer Sicherheitsfunktion sind abhängig, wenn bei Ausfall einer Funktionseinheit die Sicherheitsfunktion insgesamt ausfällt. (TRGS 725)

Funktionseinheit, einfach
Eine einfache Funktionseinheit ist eine Funktionseinheit, deren Fehlerverhalten in einer Fehleranalyse eindeutig beschreibbar ist, wie z. B. mechanische, pneumatische, elektrische Bauelemente oder festverdrahtete Logiksysteme aus elektromechanischen Bauteilen. Die Ursache-Wirkungskette ist bei diesen Funktionseinheiten eindeutig bestimmbar. Eine einfache Funktionseinheit nach dieser TRGS entspricht dem Typ A nach der DIN EN 50495 (VDE 0170-18):2010. Beispiele für einfache Funktionseinheiten sind:

  1. Schmelzeinsätze (wie in Flüssigkeitskupplungen benutzt),
  2. Fliehkraftregler,
  3. thermostatische Ventile,
  4. Überdruckventile,
  5. Temperatur-, Durchfluss-, Füllstandüberwachungseinrichtungen ohne elektro-nische Komponenten, die unmittelbar eine Abschaltung generieren. (TRGS 725)

Funktionseinheit, komplex
Eine komplexe Funktionseinheit ist eine Funktionseinheit, bei der die Sicherheits-funktion von komplexen Technologien abhängt, und deren Fehlerverhalten nicht durch einfache Fehlerbetrachtungen, untersucht werden kann, wie z. B. bei parametrierbaren oder programmierbaren elektronischen Schaltungen. Eine komplexe Funktionseinheit nach dieser TRGS entspricht dem Typ B nach der DIN EN 50495 (VDE 0170-18):2010. Ein Beispiel für komplexe Funktionseinheiten sind Gaswarnanlagen. (TRGS 725)

Funktionseinheit, unabhängig
Funktionseinheiten in einer Sicherheitsfunktion sind unabhängig, wenn bei ihrem Ausfall die Sicherheitsfunktion erhalten bleibt. (TRGS 725)

G

g.e.A.
g.e.A. ist die Abkürzung für gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.

Gas
Gas ist ein Stoff im komplett gasförmigen Zustand. Nach der Definition im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht müssen Stoffe, die als Gase klassifiziert werden bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa vollständig gasförmig vorliegen. (BAuA)

Gase
Gase im Sinne dieser Technischen Regel sind Stoffe oder Gemische gemäß CLP-Verordnung sowie Gefahrgutrecht, die

  1. bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder
  2. bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Als Gase im Sinne dieser Technischen Regel gelten zudem reine Gase, Gasgemische und Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren Stoffen. (TRGS 745/746)

Gase sind, bezogen auf den Zustand nach Freisetzung, d. h. bei der jeweiligen Temperatur des Gases und dem Druck der Umgebungsatmosphäre,

  1. schwerer als Luft, wenn ihre Dichte > 1,3 kg/m3 ist,
  2. gleich schwer wie Luft, wenn ihre Dichte ≤ 1,3 kg/m3 und ≥ 1,2 kg/m3 ist bzw.
  3. leichter als Luft, wenn ihre Dichte < 1,2 kg/m3 ist.

Verflüssigte Gase haben nach Freisetzung tiefe Temperaturen und sind in diesem Zustand daher in der Regel schwerer als Luft. (TRGS 745/746)

Gasdichte Abtrennungen
Gasdichte Abtrennungen sind solche, die einen Gasdurchtritt unter atmosphärischen Bedingungen in Gefahr drohender Menge oder Konzentration verhindern, z. B. öffnungslose

  1. Stahlbetonwände,
  2. Ziegelsteinwände, die mindestens auf der Seite der ortsfesten Druckanlage für Gase verputzt oder beidseitig verfugt sind sowie
  3. vergleichbar dichte Faserzementwände oder
  4. dicht verschweißte Blechwände. (TRGS 746)

Gasdichte Abtrennungen
Gasdichte Abtrennungen sind solche, die einen Gasdurchtritt unter atmosphärischen Bedingungen in Gefahr drohender Menge oder Konzentration verhindern, z. B.

  1. öffnungslose Stahlbetonwände,
  2. Ziegelsteinwände, die mindestens auf der Seite der ortsfesten Druckanlage für Gase verputzt oder beidseitig verfugt sind,
  3. vergleichbar dichte Faserzementwände,
  4. dicht verschweißte Blechwände,
  5. Abdichtung von Wänden aus kraftstoffbeständigen Expansionsharzen oder
  6. Verschlossene Durchführungen z. B. durch geeignete Kabelverschraubung. (TRGS 751)

Gaspendeleinrichtungen
Gaspendeleinrichtungen dienen der Rückführung der beim Befüllen der Lagerbehälter verdrängten Dampf-Luft-Gemische in den Transporttank. (TRGS 751)

Gasrückführungseinrichtungen
Gasrückführungseinrichtungen dienen der Rückführung der beim Betanken von Fahrzeugen verdrängten Dampf-Luft-Gemische in den Lagerbehälter. (TRGS 751)

Gaswarngeräte
Gerät, das aus dem Sensor, dem externen Sensor (falls vorhanden), den Alarmeinrichtungen und anderen Schaltungsbestandteilen, der Energieversorgung und, für ein Gerät des Typs A, einer Vorrichtung zum Erzeugen eines Ausgangssignales besteht (DIN EN 50194).

Geerdet
Geerdet im elektrostatischen Sinne sind leitfähige Gegenstände, Flüssigkeiten und Schüttgüter mit einem Ableitwiderstand RE ≤ 106 Ω und Personen mit einem Ab-leitwiderstand RE ≤ 108 Ω. Personen und kleine Gegenstände sind auch geerdet, wenn ihre Relaxationszeit τ ≤ 10-2 s ist.
Hinweis: Zur Erdung siehe auch Nummer 8. (TRGS 727)

Gefahrdrohende Menge
Eine explosionsfähige Atmosphäre, die in solchen Mengen auftreten kann, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich werden, gilt als gefahrdrohend. Eine explosionsfähige Atmosphäre, die nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als nicht gefahrdrohend und führt damit nicht zu einer Zone (IVSS-Broschüre).

Gefährdung
Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit (Abschnitt B der Bundestagsdrucksache 13/3540: Begründung zum § 4 des ArbSchG). (BAuA)

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen festzulegen (TRBS 1002).

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt), oralen (durch Verschlucken) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen) sowie der sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen. (BAuA)

Gefahrenbereich
Gefahrenbereich ist der Arbeitsbereich, in dem mit Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gerechnet werden muss und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Gefahrenbereich ist nach § 2 Absatz 11 BetrSichV der Bereich innerhalb oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit von Beschäftigten und anderen Personen durch die Verwendung des Arbeitsmittels gefährdet ist. (BAuA)

Gefahrenbereiche
Gefahrenbereiche im Sinne dieser Technischen Regel sind Bereiche, in denen auf Grund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefährliche Gaskonzentrationen nicht ausgeschlossen werden können, z. B. infolge betriebsbedingter Freisetzung von Gasen beim Anschließen oder Lösen von Leitungsverbindungen oder beim Öffnen von Peilventilen. (TRGS 745)

Gefahrenbereiche
Gefahrenbereiche im Sinne dieser Technischen Regel sind Bereiche, in denen gefährliche Gaskonzentrationen auf Grund der örtlichen und betrieblichen Verhältnis-se nicht ausgeschlossen werden können, z. B. infolge betriebsbedingter Freisetzung von Gasen beim Anschließen oder Lösen von Leitungsverbindungen oder beim Öffnen von Peilventilen. In Bezug auf die entzündbaren Eigenschaften ist dies der explosionsgefährdete Bereich. (TRGS 746)

Gefährliche Aufladung
Gefährliche Aufladung ist eine elektrostatische Aufladung, die bei ihrer Entladung die zu erwartende explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann.
Hinweis: Die Entladungsformen Funkenentladung, Koronaentladung, Büschelentladung, Gleitstielbüschelentladung, gewitterblitzähnliche Entladung und Schüttkegelentladung werden im Anhang A3 erläutert. (TRGS 727)

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch mit Luft als Oxidationsmittel unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur von –20 °C bis +60 °C und Druck von 0,8 bar bis 1,1 bar). (TRGS 720/727)

gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
explosionsfähige Atmosphäre, die im Fall einer Explosion Schäden verursacht (DIN EN 13237) 

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g. e. A)
„Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“ ist eine explosionsfähige Atmosphäre, die in solcher Menge
(gefahrdrohende Menge) auftritt, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter erforderlich werden. (ANMERKUNG: In der Literatur wird dazu ergänzt, dass bereits 10 l explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge in geschlossenen Räumen unabhängig vom Raumvolumen als gefahrdrohend angesehen werden. (DWA-M-217)

Gefährliches explosionsfähiges Gemisch
Gefährliches explosionsfähiges Gemisch ist ein explosionsfähiges Gemisch, das in solcher Menge auftritt, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen erforderlich werden. (TRGS 720/727)

 Gefahrstoffe
Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV sind

  1. gefährliche Stoffe, Gemische nach § 3 GefStoffV,
  2. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
  4. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist (z. B. allgemeiner Staubgrenzwert für E- und A-Staubfraktion).

Beispiele für Nummer 2 – 5 siehe Abschnitt 5.2 TRGS 400. (BAuA)

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

 Gefahrstoffverzeichnis
Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine Auflistung der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter. (BAuA)

Gegenstände oder Einrichtungen
Gegenstände oder Einrichtungen sind aus Materialien gefertigt und stehen in der Regel mit Medien in Kontakt.
Hinweis: Zu den Gegenständen oder Einrichtungen gehören z. B. Rohrleitungen, Schläuche, Behälter, Ladetanks, Pumpen. (TRGS 727)

Gehäuse (des Geräts oder Schutzsystems)
alle Wände, Türen, Deckel, Kabel- und Leitungseinführungen, Stangen, Wellen, Achsen usw., die zu der Zündschutzart und/oder zur Gehäuseschutzart (IP) des elektrischen Betriebsmittels beitragen (DIN EN 13237)

geometrische Entlastungsfläche
AV
Verhältnis aus erforderlicher Entlastungsfläche A und Entlastungsfähigkeit Ef der Entlastungseinrichtung

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Mindestquerschnitt des Durchflussbereichs der Entlastungsöffnung sollte die mögliche Querschnittverringerung, z. B. durch Gegendruckunterstützung, Befestigungselemente und Teile der Druckentlastungseinrichtungen, die nach dem Bersten (DIN EN 13237)

Geräte
Als Geräte gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potenzielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können. (RL 2014/34/EU)

Geräte
Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsveränderliche Vorrichtungen, deren Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energie und/oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können
Anmerkung 1 zum Begriff: Werden dem Anwender Geräte zur Verfügung gestellt, die Verbindungselemente wie Befestigungsteile, Rohre usw. enthalten, dann stellen diese einen Teil des Gerätes dar.
Anmerkung 2 zum Begriff: Einfache Apparate, die selbst keine beweglichen Teile haben, sowie Behälter und Rohre gelten im Geltungsbereich dieser Norm nicht als Gerät.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.1] (DIN EN 13237)

gerätebezogene Zündquelle
mögliche Zündquelle, die das betrachtete Gerät besitzt, unabhängig von ihrer Zündfähigkeit

Anmerkung 1 zum Begriff: Manchmal werden sie als „relevante Zündquellen“ bezeichnet; das kann jedoch dahingehend zu einem Missverständnis führen, ob die Zündquelle in Hinblick auf deren Vorhandensein, in Hinblick auf deren Zündfähigkeit oder in Hinblick darauf relevant ist, ob sie überhaupt im Gerät vorhanden ist oder nicht.

Anmerkung 2 zum Begriff: Bei der Zündgefahrenbewertung werden sämtliche gerätebezogenen Zündquellen dahingehend betrachtet, ob sie potentielle Zündquellen sind.

Anmerkung 3 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.4] (DIN EN 13237)

Gerätegruppen
Gerätegruppen werden nach ATEX in zwei Gruppen eingeteilt:

Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.

Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Die Gerätegruppe II wird in Abhängigkeit vom Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im vorgesehenen Einsatzbereich in drei Kategorien unterteilt.

Gerätegruppe
Die Geräte sind entsprechend der explosionsfähigen Atmosphäre, in der sie für den Einsatz vorgesehen sind, unterteilt. Die beiden folgenden Gerätegruppen sind definiert:  Gerätegruppe I: diese Geräte sind zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen bestimmt, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können. (DIN EN 13237)

Gerätegruppe I
a) Die Kategorie M 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind und erforderlichenfalls zusätzlich mit besonderen Schutzmaßnahmen so versehen sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.

Die Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in untertägigen Bergwerken sowie deren Übertageanlagen bestimmt, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet sind.

Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei seltenen Gerätestörungen in vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre weiterbetrieben werden und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf, so dass

1) beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaßnahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet bzw.

2) beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern noch die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.

b) Die Kategorie M 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.

Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in untertägigen Bergwerken sowie deren Übertageanlagen bestimmt, von denen erwartet werden kann, dass sie durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden.
Beim Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre müssen die Geräte abgeschaltet werden können.
Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen innerhalb dieser Kategorie stellen das erforderliche Maß an Schutz bei normalem Betrieb und bei zu erwartenden Störungen und auch unter schwereren Betriebsbedingungen sicher, insbesondere bei rauer Behandlung und wechselnden Umgebungseinflüssen. (DIN EN 13237)

Gerätegruppe I, Kategorie M 1
Geräte, die konstruktiv so gestaltet und, falls erforderlich, zusätzlich mit besonderen Schutzeinrichtungen versehen sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Betriebskenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung im Untertagebergbau sowie deren Übertageanlagen bestimmt, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet sind.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei seltenen Gerätestörungen in vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre weiterbetrieben werden und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf, so dass

  • beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaß-nahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet;
  • oder beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern noch die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.

[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.2.1] (DIN EN 13237)

 Gerätegruppe I, Kategorie M 2
Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Betriebskenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten

Anmerkung 1 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung im Untertagebergbau sowie deren Übertageanlagen bestimmt, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet sind.

Anmerkung 2 zum Begriff: Diese Geräte müssen beim Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre abgeschaltet werden können.

Anmerkung 3 zum Begriff: Die gerätebezogenen Explosionsschutzmaßnahmen innerhalb dieser Kategorie gewährleisten das erforderliche Maß an Sicherheit im Normalbetrieb, bei zu erwartenden Störungen und auch unter schweren Betriebsbedingungen und insbesondere bei rauer Behandlung und wechselnden Umgebungseinflüssen.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.2.2, modifiziert] (DIN EN 13237)

Gerätegruppe II
a) Kategorie 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln oder aus Staub/Luft-Gemischen besteht, ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei selten auftretenden Gerätestörungen das erforderliche Maß an Sicherheit sicherstellen und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf, so dass

1) beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaßnahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet bzw.

2) beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.

b) Kategorie 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit sicherstellen.
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Staub/Luft-Gemischen auftritt.
Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie stellen selbst bei häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das erforderliche Maß an Sicherheit sicher.

c) Kategorie 3 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein normales Maß an Sicherheit sicherstellen.
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel oder Staub/Luft-Gemische auftritt, aber wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraums.
Geräte dieser Kategorie bieten bei normalem Betrieb das erforderliche Maß an Sicherheit. (DIN EN 13237)

Gerätegruppe II, Kategorie 1
Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Betriebskenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Anmerkung 1 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln oder Staub/Luft-Gemischen besteht, ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.

Anmerkung 2 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie müssen sogar bei selten auftretenden Gerätestörungen das erforderliche Maß an Sicherheit gewährleisten und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf, so dass  entweder beim Ausfall einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaßnahme das erforderliche Maß an Sicherheit gewährleistet; oder beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.2.3] (DIN EN 13237)

 Gerätegruppe II, Kategorie 2
Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Betriebskenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten

Anmerkung 1 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln oder Staub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die apparativen Explosionsschutzmaßnahmen dieser Kategorie gewährleisten selbst bei häufigen Gerätestörungen oder Fehlerzuständen, die üblicherweise zu erwarten sind, das erforderliche Maß an Sicherheit.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.2.3] (DIN EN 13237)

Gerätegruppe II, Kategorie 3
Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Betriebskenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit gewährleisten Anmerkung 1 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre durch Gemische aus Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln oder Staub/Luft-Gemische auftritt, aber wenn sie dennoch auftritt, dann wahrscheinlich nur selten oder kurzzeitig. Anmerkung 2 zum Begriff: Geräte dieser Kategorie gewährleisten im Normalbetrieb das erforderliche M(DIN EN 13237)aß an Sicherheit. [QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.2.5]

Gerätekategorie
Gerätekategorien beschreiben den Schutzumfang und den Einsatzbereich von Geräten gemäß ATEX (EX-RL).
Die Kategorien bezeichnen den erforderlichen Schutzgrad für Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VDI 2263-5).

Glimmtemperatur 
Die Glimmtemperatur ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der eine Staubschicht von 5 mm Dicke entzündet wird. (TRGS 720)

Glimmtemperatur
Glimmtemperatur ist die Mindestzündtemperatur einer Staubschicht von 5 mm Dicke.
Zu diesem Thema siehe auch:
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
Zündtemperatur

Grenzspaltweite
Grenzspaltweite (auch Normspaltweite) ist die größte Spaltweite zwischen den beiden Teilen der Innenkammer einer Prüfanordnung, die unter vorgeschriebenen Bedingungen bei Entzündung des im Inneren befindlichen Gasgemisches verhindert, dass das außen befindliche Gasgemisch durch einen 25 mm langen Spalt hindurch  gezündet wird, und zwar für alle Konzentrationen des geprüften Gases oder Dampfes in Luft. Die Grenzspaltweite ist eine Eigenschaft des jeweiligen Gasgemisches. 

Gruppe elektrischer Betriebsmittel
Die elektrischen Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche sind eingeteilt in:

Gruppe I: Elektrische Betriebsmittel für schlagwettergefährdete Grubenbaue;

Gruppe II: Elektrische Betriebsmittel für alle explosionsgefährdeten Bereiche außer schlagwettergefährdeten Grubenbauen.

Elektrische Betriebsmittel für Grubenbaue, in denen zusätzlich zu Schlagwetter nennenswerte Anteile anderer Gase auftreten können (d. h. andere als Methan), müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gruppe I und weiterhin entsprechend der Unterteilung von Gruppe II, zu der die anderen Gase gehören, gebaut und geprüft werden. Dieses elektrische Betriebsmittel muss dann entsprechend gekennzeichnet sein (z. B. „EEx d I/IIB T3" oder „EEx d I/II NH3 ").
Die elektrischen Betriebsmittel der Gruppe II werden entsprechend den Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre, für die sie bestimmt sind, unterteilt.
Für die Zündschutzarten Druckfeste Kapselung „d" und Eigensicherheit „i" werden elektrische Betriebsmittel der Gruppe II unterteilt in IIA, IIB und IIC, wie es in den besonderen Europäischen Normen für diese Zündschutzarten gefordert wird.

H

Hautkontakt
Hautkontakt ist der direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen, einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern oder über den Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung, persönlicher Schutzausrüstung oder kontaminierten Arbeitsflächen sowie Arbeitsmitteln. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt zu luftgetragenen Stoffen (Aerosole, Gase und Dämpfe) mit der Haut. (BAuA)

 Hebewerk
Hebewerk ist ein anderes Wort für Pumpwerk. Bei der Abwasserreinigung werden meistens Schneckenpumpen eingesetzt, da diese nicht so schnell verstopfen. (Kläranlage)

 Hersteller
Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, die einen Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis herstellt oder gewinnt (§ 3 Nummer 7 ChemG). (BAuA)

 Hintergrundkonzentration
Die Hintergrundkonzentration ist ein Standortfaktor und ist (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) als Konzentration in der Umgebungsluft zu verstehen. Die Hintergrundkonzentration kann vom Unternehmen nicht beeinflusst werden und sowohl örtlich auch als zeitlich variieren. In der Literatur wird diese Konzentration nicht selten als ubiquitäre Belastung bezeichnet. (BAuA)

H-Satz
Satz zur Kennzeichnung der Gefährdung durch einen Gefahrstoff gemäß CLP/GHS. (DWA-M-217)

Hybrides Gemisch
Hybrides Gemisch ist ein Gemisch von Luft mit brennbaren Stoffen in unterschiedlichen Aggregatzuständen. Beispiele für hybride Gemische sind Gemische aus Methan und Kohlenstaub mit Luft oder Gemische aus Benzindampf und Benzintröpfchen mit Luft. (TRGS 720)

Hybrides Gemisch
Gemisch von Luft und brennbaren Stoffen, in unterschiedlichen Aggregatzuständen (DIN EN 13237)

I

Impfung
Die Einbringung von Impfstoff in den Körper zum Zwecke der aktiven oder passiven Immunisierung.
Unter aktiver Immunisierung versteht man den bewusst herbeigeführten Kontakt des Makroorganismus (Mensch, Tier) mit abgeschwächten lebenden oder abgetöteten Krankheitserregern, ihren zellulären Strukturbestandteilen oder Stoffwechselprodukten (z. B. Toxinen) mit dem Ziel, die Bildung schützender spezifischer Immunglobuline (Antikörper) (humorale Immunität) oder den Aufbau einer schützenden zellulären Immunität anzuregen. Bei der passiven Immunisierung werden spezifische Antikörper menschlichen oder tierischen Ursprungs verabreicht (BAuA)

 Inaktivierung
Inaktivierung ist die irreversible Zerstörung der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit der biologischen Arbeitsstoffe. (BAuA)

Inbetriebnahme von ATEX-Produkten
Inbetriebnahme von ATEX-Produkten bedeutet die erste Verwendung der in der ATEX genannten Produkte innerhalb der EU durch ihren Endanwender.

Bemerkung: Unter die ATEX fallende Produkte werden mit ihrer ersten Verwendung in Betrieb genommen. Jedoch gilt ein Produkt, das einsatzbereit ist, sobald es in Verkehr gebracht wurde, und das nicht montiert oder installiert werden muss und bei dem die Vertriebsbedingungen (Lagerung, Transport usw.) keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit oder die Sicherheitsmerkmale des Produkts in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der ATEX haben, als in Betrieb genommen, sobald es in Verkehr gebracht wurde, sofern es unmöglich ist, festzustellen, wann das Produkt zum ersten Mal verwendet wurde.

Inertgas
nichtbrennbares Gas, das die Verbrennung nicht fördert und nicht reagiert, um ein brennbares Gas zu bilden
[QUELLE: EN 14034-4:2004+A1:2011, 3.4] (DIN EN 13237)

Inertisierung
Zufügen inerter Stoffe zur Verhinderung des Entstehens explosionsfähiger Atmosphäre (DIN EN 1127-1 VDI 2263-5)

Inertisierung
Ersetzen atmosphärischen Sauerstoffs in einer Anlage durch ein nicht reaktives, nicht brennbares Gas, um eine Flammenausbreitung in der Atmosphäre einer Anlage unmöglich zu machen
[QUELLE: CEN/TR 15281:2006, 3.1.1] (DIN EN 13237)

Infektion
Aktives oder passives Eindringen (Aufnahme), Haften und Vermehrung eines pathogenen biologischen Arbeitsstoffes in bzw. an einem Makroorganismus mit nachfolgender Abwehr- und/oder Schädigungsreaktion. (BAuA)

 Innerbetriebliche Beförderung
Innerbetriebliche Beförderung ist jede Ortsveränderung innerhalb des Betriebsgeländes mit ortsfesten oder beweglichen Fördermitteln wie z. B. Bandförderer, Elevatoren, Förderschnecken, pneumatischen Fördereinrichtungen, Fahrzeugen und Flurförderzeugen. Die innerbetriebliche Beförderung unterliegt der Gefahrstoffverordnung, soweit sie keine Beförderung im Sinne des Gefahrgutrechts darstellt. (BAuA)

 Inspektion
siehe auch Instandhaltung
Inspektion ist ein Teil der Instandhaltung (von Arbeitsmitteln) und umfasst Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes eines Arbeitsmittels, einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung oder Schädigung und der Ableitung der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung (TRBS 1112 „Instandhaltung“ von März 2019).
Inspektion (im Sinne von Inspektionsarbeiten) ist zudem eine der drei Maßnahmen, die zu Instandhaltung (im Sinne von Instandhaltungsarbeiten) gehören. Da der Begriff der Instandhaltungsarbeiten weiter gefasst ist als die „Instandhaltung von Arbeitsmitteln“, können auch die Inspektionsarbeiten breiter angelegt sein als bei der vorstehend beschriebenen Inspektion von Arbeitsmitteln. Weiteres siehe unter Instandhaltung. (BAuA)

Instandhaltung
siehe auch Inspektion, Instandsetzung und Wartung
Der Begriff Instandhaltung wird in der GefStoffV, je nach Kontext, mit zwei Bedeutungen verwendet:

  1. Instandhaltung von Arbeitsmitteln:

Instandhaltung ist nach § 2 Absatz 7 BetrSichV die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung.

  1. Instandhaltung im Sinne von Instandhaltungsarbeiten:

Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Herstellung des Soll-Zustandes (Instandsetzung) einschließlich dafür erforderlicher Nebenarbeiten. Instandhaltungsarbeiten können auch einer funktionalen Instandhaltung z. B. eines Gebäudeteiles dienen. Dementsprechend kann der herzustellende Soll-Zustand eine vom Ursprungszustand abweichende Gestaltung aufweisen und ist weiter gefasst als der in der Definition unter 1. genannte „sichere Zustand“. (BAuA)

Instandhaltung
Die Instandhaltung kann vollständig in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt werden. Sie schließt ein:

Berücksichtigung inner- und außerbetrieblicher Forderungen

Abstimmung der Instandhaltungsziele mit den Unternehmenszielen

Berücksichtigung entsprechender Instandhaltungsstrategien. (TRBS)

Instandhaltungsbegleitende Prüfungen
Instandhaltungsbegleitende Prüfungen sind Sicht-, Nah- und Detailprüfungen, die im Rahmen der Instandhaltung durchgeführt werden.

 Instandsetzung
Instandsetzung ist ein Teil der Instandhaltung (von Arbeitsmitteln) und umfasst Maßnahmen zur Rückführung eines Arbeitsmittels in den Sollzustand, z. B. Austausch von abgenutzten oder defekten Teilen gegen vorgegebene Ersatzteile. Vorgegebene Ersatzteile sind insbesondere diejenigen, die den Herstellerspezifikationen entsprechen (TRBS 1112 „Instandhaltung“ von März 2019).
Instandsetzung (im Sinne von Instandsetzungsarbeiten) ist zudem eine der drei Maßnahmen, die zu Instandhaltung (im Sinne von Instandhaltungsarbeiten) gehören. Da der Begriff der Instandhaltungsarbeiten weiter gefasst ist als die „Instandhaltung von Arbeitsmitteln“, können auch die Instandsetzungsarbeiten breiter angelegt sein als bei der vorstehend beschriebenen Instandsetzung von Arbeitsmitteln. Weiteres siehe unter Instandhaltung. (BAuA)

 Inverkehrbringen
Inverkehrbringen ist die Bereitstellung für Dritte, so z. B. das Anbieten zum Erwerb, die Abgabe an Anwender und Verbraucher. Im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG ist auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft als Inverkehrbringen zu betrachten (§ 3 Nummer 9 ChemG). (BAuA)

Isolierend
Isolierend sind Medien oder Materialien, die weder leitfähig noch ableitfähig sind.

Hinweis 1: Als isolierend werden auch Gegenstände oder Einrichtungen aus isolierenden Materialien bezeichnet.

Hinweis 2: Zur Veranschaulichung der Begriffe siehe auch Anhang I.

Hinweis 3: Isolierende Medien sowie Gegenstände und Einrichtungen aus isolieren-den Materialien werden unter Berücksichtigung ihrer elektrostatischen Eigenschaften auch als „aufladbar“ bezeichnet. Zu diesen Materialien gehören viele Polymere, z. B. Kunststoffe. (TRGS 727)

Iterativ
wiederholen, sich einer Lösung schrittweise nähern

K

EG-Konformitätserklärung muss beinhalten:
Name oder Erkennungszeichen und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten
Beschreibung des Geräts, des Schutzsystems oder der Vorrichtung im Sinne der Atex
sämtliche einschlägigen Bestimmungen, denen das Gerät, das Schutzsystem oder die Vorrichtung im Sinne der Atex entspricht
gegebenenfalls Name, Kennnummer und Anschrift der benannten Stelle sowie Nummer der EG-Baumusterbescheinigung
gegebenenfalls Bezugnahme auf die harmonisierten Normen
gegebenenfalls die verwendeten Normen und technischen Spezifikationen
gegebenenfalls Bezugnahme auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien
Identität des vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners.

Kennzeichnung
siehe auch Einstufung
Unter der Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen wird die Visualisierung der aus der Einstufung resultierenden Gefahrenklassen und -kategorien nach CLP-Verordnung zur Gefahrenkommunikation verstanden. Zu den Kennzeichnungselementen zählen insbesondere Gefahrenpiktogramm, Signalwort, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) sowie ggf. ergänzende Informationen (z. B. EUH-Sätze). Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Kennzeichnung möglich (TRGS 201).
Der Begriff Kennzeichnung wird auch in anderen Zusammenhängen und Rechtsbereichen verwendet, z. B.:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten nach ASR A1.3,
  • Kennzeichnung von Rohrleitungen (TRGS 201 Abschnitt 4.5.3),
  • Kennzeichnung nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter, z. B. Kennzeichnung von Versandstücken mit Gefahrenzettel und UN-Nummer. (BAuA)

Klärschlamm
Bei der Abwasserreinigung fällt in der Vor- und Nachklärung Schlamm an. Dieser kann, da er viele Nährstoffe enthält, unter bestimmten Voraussetzungen in der Landwirtschaft als Dünger verwendet werden. (Kläranlage)

Klassifizierungsstufe
Grad der funktionalen Sicherheit einer Funktionseinheit. Für quantitative Beurteilungen charakterisiert die Klassifizierungsstufe die zulässige Ausfallwahrscheinlichkeit. (TRGS 725)

Kleinzapfgeräte
Kleinzapfgeräte sind ortsbewegliche Abgabeeinrichtungen mit Gefäßen für flüssige Kraft-stoffe und mit Förder- und Messeinrichtungen, die mit dem Gefäß fest verbunden sind. (TRGS 751)

Kollektive Schutzmaßnahmen
Kollektive Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind technische und organisatorische, nicht auf den einzelnen Beschäftigten bezogene Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. geschlossene Systeme, Absaugung, Brandschutz, Explosionsschutz. Sie haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. (BAuA)

Kompaktanlagen für Flüssiggas
Kompaktanlagen für Flüssiggas (LPG) sind Anlagen, bei denen die Gasfüllanlage (Abgabeeinrichtung, Fördereinrichtung und der Lagerbehälter) nicht mehr als zwei Baueinheiten bilden und kombiniert betrieben werden sowie das Fassungsvermögen des Lagerbehälters weniger als 3 t beträgt. (TRGS 751)

Komponenten
Komponenten werden durch zwei Faktoren definiert, die darin bestehen, dass Komponenten in Hinblick auf den Explosionsschutz für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind (andernfalls müssten sie nicht der Richtlinie unterliegen); keine autonome Funktion erfüllen (andernfalls müssten sie als Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 angesehen werden). (RL 2014/34/EU)

Komponente
Bauteil, das für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich ist, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu erfüllen. (DIN EN 13237)

 Konformitätserklärung
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist durch eine interne Dokumentation zu belegen, die in der Regel neben der Produktbeschreibung und der Betriebsanleitung eine Zusammenstellung der Anforderungen aus den Europäischen Richtlinien, den Europäischen Normen (EN) und weiteren Spezifikationen sowie eine Gefährdungsanalyse mit nachfolgendem Nachweis des Abbaus der Gefährdungen und eventuell vorhandene Nachweisberechnungen und Prüfberichte enthalten sollte. Ist der Nachweis positiv, so wird auf seiner Grundlage eine Konformitätserklärung ausgestellt. Diese berechtigt den Hersteller zum Anbringen der CE-Kennzeichnung.

Kontamination
Kontamination ist die Verunreinigung von Arbeitsstätten, Arbeitsbereichen, Einrichtungen, Maschinen, Werkzeugen, Arbeitskleidung, der Haut der Beschäftigten oder der Atemluft mit Gefahrstoffen.
Gemäß BiostoffV handelt es sich um die über die gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinausgehende Belastung des Arbeitsplatzes mit biologischen Arbeitsstoffen. (§ 2 BiostoffV) (BAuA)

Kraftstoffe
Kraftstoffe im Sinne dieser Technischen Regel sind

  1. flüssige Kraftstoffe, die entzündbar, leicht entzündbar oder extrem entzündbar sind (mit den Gefahrenhinweisen H226, H225 oder H224) und einen Flammpunkt ≤ +55 °C auf-weisen, z. B. Ottokraftstoff, Ethanolkraftstoff,
  2. Flüssiggas (LPG, engl.: Liquefied Petroleum/Petrol Gas),
  3. Erdgas (CNG, engl.: Compressed Natural Gas),
  4. Wasserstoff (H2, engl.: Hydrogen),
  5. Flüssiger Wasserstoff (LH2, engl.: Liquefied Hydrogen) und
  6. Flüssigerdgas (LNG, engl.: Liquefied Natural Gas, LCNG, engl.: Liquefied Compressed Natural Gas).

Wenn aus einer Anlage für Flüssigerdgas (LNG) durch Verdampfung gasförmiges Erdgas (CNG) erzeugt und an einer CNG-Abgabeeinrichtung abgegeben wird, spricht man von einer LCNG-Anlage. (TRGS 751)

KSt
staubspezifische, volumenunabhängige Kenngröße, die mit dem kubischen Gesetz berechnet wird:
(dp/dt)max·V1/3 = const. = KSt
[QUELLE: EN 14034-2:2006+A1:2011, 3.8] (DIN EN 13237)

KSt-Wert
Staubspezifische, volumenunabhängige Kenngröße, die mit dem kubischen Gesetz berechnet wird:
(dp/dt)max • V1/3 = const = KSt= Kmax
Er charakterisiert die Explosionsfähigkeit eines Staubes
durch die Einteilung in Staubexplosionsklassen wie folgt:

Staubexplosionsklasse KSt(bar • m • s-1)

St 1                                                     > 0 bis 200

St 2                                                     > 200 bis 300

St 3                                                     > 300

L

Lagerbehälter
Lagerbehälter im Sinne dieser Technischen Regel sind unterirdische oder oberirdische Behälter, die der Bevorratung der Kraftstoffe an der Anlage dienen. Dazu zählen Tanks zur Lagerung flüssiger Kraftstoffe sowie die Lagerbehälter der Gasfüllanlagen. Behälter zur Lagerung von Betriebsstoffen nach Absatz 12 sind den Lagerbehältern im Sinne dieser Technischen Regel gleichgestellt, sofern nicht anders genannt. (TRGS 751)

Lagern
Als Lagern im Sinne dieser Technischen Regel gilt die Speicherung von Gasen in ortsfesten Druckgasbehältern. (TRGS 746)

Lagern
Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages (§ 2 Absatz 6 GefStoffV).
Es schließt auch das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen ein; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird. (BAuA)

Länge des zünddurchschlagsicheren Spaltes
kürzester Weg durch den zünddurchschlagsicheren Spalt vom Inneren der druckfesten Kapselung nach außen
[QUELLE: EN 60079-1:2007, 3.4] (DIN EN 13237)

Leckanzeigegeräte
Leckanzeigegeräte sind Einrichtungen für doppelwandige Tanks und doppelwandige Rohrleitungen sowie für einwandige Tanks mit Leckschutzauskleidung, die Undichtheiten (Lecks) in einer der beiden Wandungen selbsttätig anzeigen. (TRGS 751)

Leiter
Leiter sind Gegenstände oder Einrichtungen aus leitfähigen Materialien. (TRGS 727)

Leitfähig
Leitfähig ist ein Medium oder Material mit einem spezifischen Widerstand ρ ≤ 104 Ωm. Leitfähig ist ein Medium oder Material auch, wenn sein Oberflächenwiderstand RO ≤ 104 Ω beträgt.

Hinweis 1: Für Flüssigkeiten, Schüttgüter oder bestimmte Gegenstände werden in den entsprechenden Abschnitten hinsichtlich der Grenzwerte spezielle Festlegungen getroffen. Zur Veranschaulichung der Begriffe siehe auch Anhang I. Leitfähige Materialien können nicht gefährlich aufgeladen werden, wenn sie geerdet sind. Der Ober-flächenwiderstand leitfähig gemachter Kunststoffe weist oft einen großen Streubereich auf. Der Höchstwert darf 105 Ω und der Mittelwert 104 Ω nicht überschreiten.

Hinweis 2: Als leitfähig werden auch Gegenstände und Einrichtungen bezeichnet, wenn sie aus leitfähigem Material bestehen. (TRGS 727)

leitfähiger Staub
Staub mit einem spezifischen elektrischen Widerstand gleich oder kleiner als 103 Ωm (DIN EN 13237)

Leitfähiges Schuhwerk
Leitfähiges Schuhwerk ist Schuhwerk mit einem Ableitwiderstand von weniger als 105 Ω. (TRGS 727)

Leitfähigkeit
Leitfähigkeit ĸ ist der Kehrwert des spezifischen Widerstandes. Die Leitfähigkeit wird in S/m angegeben. (TRGS 727)

Letalität
Zahl der Sterbefälle einer bestimmten Krankheit bezogen auf die Zahl der an dieser Krankheit Erkrankten (BAuA)

Löschmittelsperre
aktives Explosions-Entkopplungssystem, das zum Ausstoßen eines Unterdrückungsmittels in das Leitungsnetz dient, um eine Flamme zu stoppen und an einer Ausbreitung in andere Verfahrens-/ Anlagenbereiche zu hindern
[QUELLE: EN 15089:2009, 3.11, modifiziert] (DIN EN 13237)

Lüftung
Bewegung der Luft und ihr Austausch durch Frischluft, durch Wind, Temperaturgefälle oder technische Mittel (z.B. Lüfter oder Sauggebläse) (DIN EN 60079-10).
Unter natürlicher Lüftung sollen alle Luftaustauschvorgänge verstanden werden, die ohne gezielte technische Mittel (Technische Lüftung) zu einer Reduzierung brennbarer Stoffe innerhalb des betrachteten lüftungstechnischen Bereiches beitragen (EX-RL).
Technische Lüftung ist eine Luftzirkulation durch einen oder mehrere Ventilatoren (DIN EN 12215).

M

Maßnahmenplan
Ein Maßnahmenplan ist die Zusammenstellung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen, um ein festgelegtes Schutzziel zu erreichen. Maßnahmenpläne im Sinne der GefStoffV sind Planungen zum Erreichen eines bestimmten Schutzziels ausgehend von der aktuell im Betrieb vorliegenden Situation. Sie können aus einzelnen Maßnahmen oder aus Maßnahmenkombinationen bestehen. Dabei ist die Rangfolge Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu beachten.
Maßnahmenpläne nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 GefStoffV schließen durchzuführende Schutzmaßnahmen ein, die

  • wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts zusätzlich ergriffen wurden, sowie geplante Schutzmaßnahmen, die zukünftig ergriffen werden sollen, um den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten, oder
  • unter Berücksichtigung eines Beurteilungsmaßstabs für krebserzeugende Gefahrstoffe (TRGS 910 oder anderen TRGS) zusätzlich getroffen worden sind oder zukünftig getroffen werden sollen. (BAuA)

Material
Material ist die Bezeichnung für Werkstoffe, aus denen Gegenstände oder Ein-richtungen bestehen.
Hinweis: Zu den Materialien gehören z. B. Stahl, Glas, Kunststoffe, Holz, aber auch Beschichtungsmaterialien, z. B. Lacke, Folien, Gummierungen. Ausgenommen sind Verbundwerkstoffe. (TRGS 727)

maximale Oberflächentemperatur
zur Kennzeichnung des Gerätes benutzte Temperatur, die, mit einem angemessenen Sicherheitszuschlag, die höchste Temperatur darstellt, die unter den ungünstigsten Betriebsbedingungen des Gerätes (jedoch innerhalb der zulässigen Abweichung) von irgendeinem Teil oder irgendeiner Oberfläche des Gerätes, Schutzsystem oder Komponente erreicht werden kann, wodurch eine Zündung der umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre herbeigeführt werden kann

Anmerkung 1 zum Begriff: Die maximale Oberflächentemperatur wird nach EN 13463-1:2009, 8.2, bestimmt und sie schließt von der Gerätekategorie abhängige Sicherheitszuschläge ein. Infolge der Anwendung von Sicherheitszuschlägen nach EN 13463-1:2009, 8.2, wird in den meisten Fällen die maximale Oberflächentemperatur über der höchsten gemessenen Oberflächentemperatur liegen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die maßgebliche Oberflächentemperatur kann in Abhängigkeit von der Art der betreffenden Zündschutzart intern oder extern sein.

Anmerkung 3 zum Begriff: Bei Geräten, die für den Einsatz in explosionsfähigen Staubatmosphären vorgesehen sind, wird die Oberflächentemperatur ohne jegliche Staubablagerung auf dem Gerät bestimmt, siehe EN 13463-1:2009, 6.2.3.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.9] (DIN EN 13237)

 maximaler Explosionsdruck
pmax
Höchstwert des Explosionsdruckes, der bei den Prüfungen des Explosionsdruckes gemessen wird, wenn der Anteil an brennbaren Stoffen in dem Gemisch variiert, wird

Anmerkung 1 zum Begriff: pmax wird bei Gasen und Dämpfen als absoluter Druck und bei Stäuben als Überdruck angegeben.
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.2] (DIN EN 13237)

maximaler reduzierter Explosionsüberdruck
pred,max
durch die Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre in einem entweder durch Explosionsentlastung (Druckentlastung) oder Explosionsunterdrückung geschützten Behälter hervorgerufener maximaler Überdruck
[QUELLE: EN 14491:2012, 3.12] (DIN EN 13237)

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Explosionsdruck“ sollte nur verwendet werden, wenn der Absolutdruck gemeint ist. (DIN EN 13237)

Maximaler zeitlicher Druckanstieg ((dp/dt)max)
Maximaler zeitlicher Druckanstieg ((dp/dt)max) ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen bei Änderung der Brennstoffanteile ermittelte höchste zeitliche Druckanstieg in einem geschlossenen Behälter, der bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre auftritt.

 maximaler zeitlicher Explosionsdruckanstieg
(dp/dt)max
höchster Wert des bei den Prüfungen gemessenen zeitlichen Explosionsdruckanstieges, der sich durch Variieren des Anteils an brennbaren Stoffen im Gemisch ergibt
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.3, modifiziert] (DIN EN 13237)

mechanische Funken
Funken sowie Funkengarben, die durch Stoß oder Reibung zwischen zwei gleichartigen oder ungleichartigen festen Materialien entstehen
[QUELLE: EN 13463-5:2011, 3.2] (DIN EN 13237)

Medien
Medien im Sinne dieser TRGS 727 sind Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird.
Hinweis: Zu den Medien gehören z. B. Abluft, Treibstoffe und Lösemittel sowie Stäube. (TRGS 727)

Mikroorganismen
Mikroorganismen sind alle zellulären oder nicht zellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind. (BAuA)

Mindestzündenergie
Mindestzündenergie (MZE) ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte, kleinste in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei Entladung ausreicht, das zündwilligste Gemisch einer explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden. (TRGS 720/727)

 Mindestzündenergie
in einem Kondensator gespeicherte niedrigste Energie, die bei einer Entladung ausreichend ist, um unter festgelegten Prüfbedingungen die Zündung der zündfähigsten explosionsfähigen Atmosphäre auszulösen (DIN EN 13237)

Mindestzündenergie (MZE)
Niedrigste Energie, die erforderlich ist, um das zündwilligste (stöchiometrische) Gemisch aus brennbarem Stoff und Luft zu zünden. (DWA-M-217)

Mindestzündenergie (MZE)
Mindestzündenergie (MZE) ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte, kleinste in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei Entladung ausreicht, das zündwilligste Gemisch einer explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden.

Mindestzündtemperatur einer explosionsfähigen Atmosphäre
Mindestzündtemperatur einer explosionsfähigen Atmosphäre ist die Zündtemperatur eines brennbaren Gases oder des Dampfes einer brennbaren Flüssigkeit oder einer Staubwolke; sie wird jeweils unter festgelegten Versuchsbedingungen bestimmt.
Zu diesem Thema siehe auch:
Glimmtemperatur
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
Zündtemperatur

Mindestzündladung
Mindestzündladung (MZQ) ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen kleinste in einer elektrostatischen Entladung übertragene elektrische Ladungsmenge, die das zündwilligste Gemisch einer explosionsfähigen Atmosphäre entzünden kann. (TRGS 727)

Mindestzündtemperatur Staubschicht
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht ist, die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte, niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Staubschicht entzündet wird. (TRGS 720)

Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht ist, die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Staubschicht entzündet wird.
Zu diesem Thema siehe auch:
Glimmtemperatur Mindestzündtemperatur einer Staubwolke Zündtemperatur

Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der unter festgelegten Bedingungen die Entzündung der Staubschicht auftritt (DIN EN 13237)

Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke ist, die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich das zündwilligste Gemisch des Staubes mit Luft entzündet.
Zu diesem Thema siehe auch:
Glimmtemperatur
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Zündtemperatur

Mindestzündtemperatur Staubwolke
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke ist, die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte, niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich das zündwilligste Gemisch des Staubes mit Luft entzündet. (TRGS 720)

Mindestzündtemperatur einer Staubwolke
niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, die das zündfähigste Staub-/Luft-Gemisch unter festgelegten Prüfbedingungen entzündet(DIN EN 13237)

Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung
Die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung ist eine Hilfestellung des Herstellers oder Inverkehrbringers zur Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen, die der Arbeitgeber bei der Festlegung der Maßnahmen übernehmen kann, wenn er die Tätigkeit entsprechend der Vorgaben durchführt. (BAuA)

 Montage und Installation
Montage und Installation umfassen

  • alle notwendigen Arbeiten für den Auf- bzw. Zusammenbau zu einem Arbeitsmitte,
  • den Anschluss von Ver- und Entsorgungseinrichtungen z. B. für Energie, Hilfs- und Zusatzstoffe,
  • die Ausstattung mit Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln im Hinblick auf die Montage und Installation bezieht sich auf die Ergebnisse der oben genannten Arbeiten.
Die Errichtung umfasst nach § 2 Nummer 12 BetrSichV die Montage und Installation am Verwendungsort. (BAuA)

 Morbidität
Erkrankungshäufigkeit: Zahl der Erkrankten in einer Population bezogen auf 100 000 Individuen pro Jahr. (BAuA)

 Mortalität
Sterblichkeit: Zahl der Sterbefälle in einer Population bezogen auf 100 000 Individuen pro Jahr. (BAuA)

MSR-Einrichtungen
MSR-Einrichtungen sind Einrichtungen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Im Sin-ne dieser TRGS gehören auch die Einrichtungen der Prozessleittechnik (PLT-Einrichtungen) zu den MSR-Einrichtungen. (TRGS 725)

N

Nachklärbecken
Hier wird das gereinigte Abwasser vom Schlamm mit dem Kleinstlebewesen getrennt. Das gereinigte Wasser fließt in die Flüsse und Bäche, ein Teil des Schlammes wird zurück in die Belebungsbecken gepumpt, der Rest kommt in den Faulturm. (Kläranlage)

Nahprüfung
Die Nahprüfung beinhaltet die rechtzeitige Feststellung von nicht unmittelbar sicht- oder hörbaren Mängeln und wird analog zur Sichtprüfung, jedoch unter Verwendung von Zugangseinrichtungen (z. B. Leitern) und falls erforderlich anderen Hilfsmitteln durchgeführt. Eingriffe in die Prüfobjekte, z. B. die Öffnung eines Gehäuses, sind üblicherweise für eine Nahprüfung nicht erforderlich.

Nebel
allgemeine Benennung für eine Dispersion von Tröpfchen in einem Gas

Anmerkung 1 zum Begriff: Nebel kann durch Sprühen oder andere Verfahren erzeugt werden. (DIN EN 13237)

nicht-elektrisches Gerät
Gerät, das seine bestimmungsgemäße Funktion mechanisch erfüllen kann (DIN EN 13237)

Normalbetrieb
Normalbetrieb ist der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder Anlagen und deren Einrichtungen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt oder betrieben werden. (TRGS 720)

(3) Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe können zum Normalbetrieb gehören, z.B. die geringe Freisetzung von Stoffen

  1. aus Dichtungen, deren Wirkungen auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruht oder
  2. bei betriebsüblichen Störungen, z. B. Abrutschen eines Sackes von einer Fülleinrichtung.

Störungen, z.B. Versagen von Dichtungen, von Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen infolge von Unfällen, die z.B. Instandsetzung oder Abschaltung erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen. (TRGS 720)

 Normalbetrieb
Zustand, in dem die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten bei bestimmungsgemäßer Verwendung innerhalb ihrer Entwurfsparameter arbeiten

Anmerkung 1 zum Begriff: Störungen (beispielsweise Bruch von Pumpendichtungen, Flanschdichtungen oder unfallbedingte Freisetzung von Stoffen), die eine Reparatur oder Abschaltung erfordern, gelten nicht als Teil des Normalbetriebs.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe kann zum Normalbetrieb gehören. Z. B. geringe Freisetzungen von Stoffen aus Dichtungen, die auf der Benetzung mit der geförderten Flüssigkeit beruhen, gelten als geringe Freisetzungen.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.7] (DIN EN 13237)

Normspaltweite
NSW
(en: MESG, maximum experimental safe gap)
größte Spaltweite zwischen den beiden Teilen der Innenkammer einer Prüfanordnung, die unter vorgeschriebenen Bedingungen bei Entzündung des im Inneren befindlichen Gasgemisches verhindert, dass das außen befindliche Gasgemisch durch einen 25 mm langen Spalt hindurch gezündet wird, und zwar für alle Konzentrationen des geprüften Gases oder Dampfes in Luft

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Normspaltweite ist eine Eigenschaft des jeweiligen Gasgemisches (siehe auch IEC 60050-426, IEV 426-02-11).

Anmerkung 2 zum Begriff: Die Normspaltweite eines Gasgemisches ist keine physikalische Konstante, da sie von den verwendeten Geräten abhängt. Der Wert in EN 60079-20-1 basiert auf dem IEC-20-ml-Behälter. Werte, die in anderen Prüfgeräten ermittelt wurden, können kleiner oder größer sein. (DIN EN 13237)

O

Oberflächenwiderstand
Oberflächenwiderstand RO ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfläche eines Gegenstandes. Er wird zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und jeweils 100 mm Länge, die 10 mm auseinander liegen und mit der zu messenden Oberfläche Kontakt haben, gemessen. Die Messspannung beträgt mindestens 100 V, abhängig vom Widerstandsbereich. Der Oberflächenwiderstand wird in Ω angegeben. (TRGS 727)

OEG
Obere Explosionsgrenze
Zu diesem Thema siehe auch:
Explosionsgrenzen

OEP
Oberer Explosionspunkt
Zu diesem Thema siehe auch:
Explosionspunkt

Öffentliche Verkehrsflächen
Öffentliche Verkehrsflächen im Sinne dieser Technischen Regel sind alle Flächen des öffentlichen Verkehrs (Straßen, Schienenwege, Schifffahrtwege, Straßenbahnen, Fahrradwege, Fußwege) sowie private Verkehrsflächen wie Privatstraßen oder Parkflächen an Einkaufszentren, die nicht zum Umfang der Betankungsanlage nach Abschnitt 2 Absatz 2 gehören. (TRGS 751)

Ordnungsprüfung
Bei der Ordnungsprüfung wird insbesondere festgestellt, ob

  • die erforderlichen Unterlagen vollständig sind,
  • die Geräte gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt sind,
  • die von der Behörde im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid geforderten Auflagen eingehalten sind,
  • die erforderlichen Prüfparameter definiert und eingehalten sind (Prüffrist, Prüfumfang, Prüftiefe),
  • die Übereinstimmung zwischen Dokumentation und Ist-Zustand gegeben ist
  • die Beschaffenheit oder der Betrieb seit der letzten Prüfung geändert worden ist

Ortsfeste Druckanlagen
Ortsfeste Druckanlagen für Gase im Sinne dieser Technischen Regel sind Druckanlagen gemäß TRBS 2141, soweit sie für Gase bestimmt sind. Sie beinhalten die ortsfesten Druckgasbehälter, die Füllanlagen, die verbindenden Rohrleitungen, die Ausrüstungsteile, ggf. vorhandene weitere Anlagenteile wie Verdampfer oder Pumpen sowie auch ortsbewegliche Druckgasbehälter, soweit diese an der Füllanlage vorhanden sind. (TRGS 746)

Oxidationsmittelgrenzkonzentration
Oxidationsmittelgrenzkonzentration ist die maximale Konzentration des Oxidationsmittels (Stoffmengenanteil) in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit dem Oxidationsmittel und inertem Gas, in dem eine Explosion bei beliebigem Brennstoffanteil nicht mehr auftreten kann. Sie wird unter festgelegten Versuchsbedingungen bestimmt. Die Oxidationsmittelgrenzkonzentration hängt nicht nur vom brennbaren Gas oder Dampf ab, sondern auch vom verwendeten Inertgas. (TRGS 720)

P

Pandemie
Häufung von übertragbaren Krankheiten in zeitlicher, aber nicht räumlicher Begrenzung (BAuA)

passives Explosions-Entkopplungssystem
Schutzsystem, das dafür ausgelegt ist, die Ausbreitung von Explosionen durch Rohrleitungen aufzuhalten oder die damit verbundenen zerstörerischen Auswirkungen der Explosion einzuschränken und das weder Detektoren noch eine Steuer- und Anzeigeeinrichtung (CIE) erfordert
[QUELLE: EN 15089:2009, 3.7.2, modifiziert] (DIN EN 13237)

 Pathogenität
Die grundsätzlich, d. h. genetisch festgelegte (determinierte) Fähigkeit einer Mikroorganismenart, bei einer oder mehreren Spezies von Makroorganismen eine Krankheit zu erzeugen.
Grad oder die Stärke der Pathogenität eines Mikroorganismus wird durch den Begriff Virulenz beschreiben. Er kann deshalb nur für pathogene Arten gelten. (BAuA) 

Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung (PSA-Benutzungsverordnung). (BAuA)

Physikalisch-chemische Einwirkung
Physikalisch-chemische Einwirkungen sind

  1. unmittelbare Wirkungen der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, z. B. Erfrierungen, Verätzungen sowie
  2. durch Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften (z. B. Brennbarkeit) oder chemischen Eigenschaften (z. B. Instabilität) hervorgerufene Ereignisse mit vorrangig physikalisch-chemischer Wirkung, z. B. Brände, Explosionen. (BAuA)

potenzielle Zündquelle
gerätebezogene Zündquelle, welche die Fähigkeit besitzt, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden (d. h. wirksam zu werden)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Wahrscheinlichkeit, wirksam zu werden, begründet die Gerätekategorie (das kann im Normalbetrieb, bei zu erwartender Störung und bei seltener Störung sein).

Anmerkung 2 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.5] (DIN EN 13237)

Prozessfehlertoleranzzeit (PFT)
Die Prozessfehlertoleranzzeit (PFT) ist die Zeit, in der der Prozess nach einer Störung in den unsicheren Zustand übergeht. (TRGS 725)

Prüfarten
Prüfarten werden unterschieden nach der Methode und dem Verfahren der Durchführung.
Prüfarten sind z. B.

  • Ordnungsprüfungen und
  • technische Prüfungen.

Bei der Ordnungsprüfung wird insbesondere festgestellt, ob

  • die erforderlichen Unterlagen vorhanden und schlüssig sind,
  • der Prüfgegenstand gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt und verwendet wird,
  • die von der Behörde ggf. geforderten Auflagen im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid eingehalten sind,
  • die erforderlichen Prüfparameter definiert sind (Prüfumfang, Prüffrist),
  • die technischen Unterlagen mit der Ausführung übereinstimmen,
  • die Beschaffenheit oder die Betriebsbedingungen seit der letzten Prüfung geändert worden ist bzw. sind.

Bei der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Prüfgegenstandes auf Zustand, Vorhandensein und ggf. Funktion am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören z.B.

  • äußere oder innere Sichtprüfung,
  • Funktions- und Wirksamkeitsprüfung,
  • Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,
  • labortechnische Untersuchung,
  • zerstörungsfreie Prüfung und
  • Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (z. B. Online-Überwachung).

(TRBS 1201)

Prüffrist
Prüffrist ist der Zeitraum bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung. Sie muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann. (TRBS 1201)

Prüfpflichtige Änderung eines Arbeitsmittels
Nach § 10 Absatz 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber bei Änderungen von Arbeitsmitteln zu beurteilen, ob es sich um prüfpflichtige Änderungen handelt, Prüfpflichtige Änderung ist nach § 2 Absatz 9 BetrSichV jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird. Auch Instandsetzungsarbeiten können solche Maßnahmen sein. (BAuA)

Prüfumfang
Zur Definition des Prüfumfangs siehe Nr. 2.3 TRBS 1201. Arten und Gegenstände der Prüfungen sind festzulegen.

Prüfung
Prüfung ist die Ermittlung des Istzustandes eines Arbeitsmittels, einer überwachungsbedürftigen Anlage oder eines Arbeitsplatzes in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 BetrSichV,

  • der Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand sowie
  • die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand.

Istzustand umfasst den durch die Prüfung festgestellten Zustand des Prüfgegenstandes.
Sollzustand ist bei Arbeitsmitteln der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung und bei überwachungsbedürftigen Anlagen der durch die sicherheitstechnische Bewertung festgelegte ordnungsgemäße Zustand für den weiteren Betrieb. (TRBS 1201)

Pufferbehälter
Pufferbehälter sind integriertes Anlagenteil der Verdichtereinheit. Sie sind keine Lagerbehälter im Sinne von Absatz 18. (TRGS 751)

R

Räume
Räume im Sinne dieser Technischen Regel sind allseitig umschlossene Räume über oder unter Erdgleiche, die mit Fenstern und Türen zur Belüftung und Befahrung errichtet werden können. Container, in denen sich Anlagenteile befinden (Anlagencontainer), sind Räume im Sinne dieser Technischen Regel. (TRGS 751)

Rechen
Einrichtung mit parallel angebrachten Stäben. Hier wird der grobe Schmutz zurückgehalten und aus dem Abwasser herausgeholt. (Kläranlage)

Redundanz
Redundanz bedeutet, dass durch das mehrfache Vorhandensein von Funktionseinheiten, die für den störungsfreien Normalbetrieb nicht benötigt werden, die Verfüg-barkeit erhöht wird. Redundanz kann homogen oder diversitär sein. (TRGS 725)

Redundanz, aktive
Aktive Redundanz bedeutet, dass mehrere Funktionseinheiten die Funktion zeit-gleich parallel ausführen. Der gleichzeitige Ausfall beider Funktionseinheiten ist hin-reichend unwahrscheinlich, d. h. Fehler gemeinsamer Ursache sind nach Maßgabe der technischen Vernunft ausgeschlossen. Als hinreichend unwahrscheinlich gilt ein Fehler gemeinsamer Ursache, wenn dieser in der Regel 10 % der gefährlichen Fehler nicht überschreitet. (TRGS 725)

Redundanz, passive
Passive Redundanz bedeutet, dass eine oder mehrere Funktionseinheiten parallel vorhanden sind, aber nicht gleichzeitig arbeiten. Die aktive Funktion wird überwacht und im Fehlerfall durch die Überwachung auf die parallel vorhandene Funktion um-geschaltet. Die Umschaltzeit einschließlich der Zeit, bis der die redundante Funktionseinheit wirksam wird, liegt innerhalb der Prozessfehlertoleranzzeit. (TRGS 725)

Reduzierter Explosionsdruck (pred)
Reduzierter Explosionsdruck (pred) ist der in einem durch Explosionsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung geschützten Behälter auftretende Explosionsdruck. (TRGS 724)

reduzierter Explosionsüberdruck
pred
auftretender Explosionsüberdruck, welcher durch eine Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre in einem Behälter nach einer wirksamen Explosionsdruckentlastung oder Explosionsunterdrückung hervorgerufen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Explosionsdruck“ sollte nur verwendet werden, wenn der Absolutdruck gemeint ist. (DIN EN 13237)

Reduzierungsstufen
Das erforderliche Maß an Sicherheit der Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und der Zündquellen-vermeidung wird in dieser TRGS durch Reduzierungsstufen ausgedrückt. (TRGS 725) 

Relaxationszeit
Relaxationszeit τ ist die Zeitspanne, in der eine elektrische Ladung, z. B. auf einer festen Oberfläche, im Innern einer Flüssigkeit, in einer Schüttung oder in einer Nebel- oder Staubwolke, auf 1/e (d. h. ungefähr 37 %) ihres ursprünglichen Wertes abnimmt.
Hinweis: Die Relaxationszeit τ bei Entladung eines Kondensators der Kapazität C über einen Entladewiderstand R beträgt τ = R · C.
(31) Schüttgut umfasst Teilchen von feinem Staub über Grieß und Granulat bis hin zu Spänen.
Hinweis: Zum Schüttgut zählt auch grobes Gut, das Feinstaubanteile enthält, z. B. Abrieb. (TRGS 727)

Risikogruppe
Biologische Arbeitsstoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeteilt. Für diese Einteilung werden die Wahrscheinlichkeit, beim Menschen eine Infektion zu verursachen, das Risiko einer Verbreitung der Erkrankungen in der Bevölkerung sowie die Möglichkeit einer wirksamen Vorbeugung oder Behandlung der Erkrankung berücksichtigt (§ 3 BiostoffV). (BAuA)

S

Sandfang
Becken, in dem der Sand absinkt und dann vom Boden entfernt wird. (Kläranlage)

Sauerstoffgrenzkonzentration SGK
(en: LOC, limited oxygen concentration)
maximale Sauerstoffkonzentration in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft und inertem Gas, in dem eine Explosion nicht auftritt, bestimmt unter festgelegten Versuchsbedingungen

Anmerkung 1 zum Begriff: Die SGK hängt nicht nur vom brennbaren Gas oder Dampf ab, sondern auch vom verwendeten Inertgas. (DIN EN 13237)

Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK)
Maximale Konzentration von Sauerstoff in einem Gemisch aus brennbarem Stoff mit Luft und Inertgas, bei der eine Explosion nicht auftreten kann. (DWA-M-217)

Sauerstoffgrenzkonzentration
Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK) ist die maximale Sauerstoffkonzentration (Stoffmengenanteil) in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft und inertem Gas, in dem eine Explosion bei beliebigem Brennstoffanteil nicht mehr auftreten kann. Sie wird unter festgelegten Versuchsbedingungen bestimmt. Die SGK hängt nicht nur vom brennbaren Gas oder Dampf ab, sondern auch vom verwendeten Inertgas. (TRGS 720)

Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub
Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen.

Schutzabstände
Schutzabstände sind Abstände zwischen Druckanlagen für Gase und benachbarten Anlagen, Einrichtungen, Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, deren Zweck es ist, die Druckanlage vor einem Schadensereignis, wie Erwärmung infolge Brandbelastung oder mechanischer Beschädigung zu schützen. (TRGS 746)

Schutzabstände
Schutzabstände sind Abstände zwischen Druckanlagen für Gase und benachbarten Anlagen, Einrichtungen, Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, deren Zweck es ist, die Druckanlage vor einem Schadensereignis, wie Erwärmung infolge Brandbelastung oder mechanischer Beschädigung zu schützen. (TRGS 745)

Schutzabstände
Schutzabstände im Sinne dieser Technischen Regel sind zwischen Anlagenteilen der Tankstellen oder Gasfüllanlagen und benachbarten Anlagen, Einrichtungen, Gebäuden oder Verkehrsflächen einzuhaltende Abstände, deren Zweck es ist, die Tankstellen oder Gasfüllanlagen vor einem Schadensereignis, wie Erwärmung infolge Brandbelastung oder mechanische Be-schädigung zu schützen. (TRGS 751)

Schutzart, Schutzgrad
Umfang des Schutzes durch ein Gehäuse gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen, gegen Eindringen von festen Fremdkörpern und/oder gegen Eindringen von Wasser, nachgewiesen durch genormte Prüfverfahren
[QUELLE: EN 60529:1991 + A1:2000, 3.3] (DIN EN 13237)

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Gehäuse mit der Schutzart IP ist nicht zwangsläufig identisch mit den Schutzarten, wie sie in EN 60079-0 festgelegt wurden. (DIN EN 13237)

Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen festgelegt. (BAuA)

Schutzobjekte
Schutzobjekte sind Einrichtungen, Gebäude und Anlagen, in denen oder bei denen sich dauernd oder regelmäßig Beschäftigte oder andere Personen aufhalten, zu deren Schutz nicht ebensolche Vorsorgemaßnahmen getroffen sind, wie für die im Bereich der ortsfesten Druckanlage für Gase selbst Beschäftigten (z. B. Maßnahmen zur Alarmierung und Gefahrenabwehr). (TRGS 746)

Schutzobjekte
Schutzobjekte sind Einrichtungen, Gebäude und Anlagen, in denen oder bei denen sich dauernd oder regelmäßig Beschäftigte oder andere Personen aufhalten, z. B. Verkaufs- oder Pausenräume, zu deren Schutz nicht ebensolche Vorsorgemaßnahmen getroffen sind, wie für die im Bereich der Tankstelle oder Gasfüllanlagen selbst Beschäftigten, z. B. Maßnahmen zur Alarmierung und Gefahrenabwehr. (TRGS 751)

Schutzstufe
Technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen entsprechend ihrer Gefährdung zum Schutz der Beschäftigten festgelegt oder empfohlen sind (§ 2 BiostoffV). (BAuA)

Schutzsysteme
Als Schutzsysteme werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten der vorstehend definierten Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert in den Verkehr gebracht werden.
Beispiele für autonome Schutzsysteme sind:

  • Flammendurchschlagsicherungen;
  • Explosionsentlastungssysteme (bei denen beispielsweise Berstscheiben, Lüftungsklappen, Explosionstüren usw. zum Einsatz kommen);
  • Feuerlöschsperren;
  • Explosionsunterdrückungssysteme.

(11.ProdSV)

Schutzsystem
Vorrichtung, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von Explosionsflammen und -drücken betroffenen Bereich begrenzen soll

Anmerkung 1 zum Begriff: Schutzsysteme können in das Betriebsmittel integriert oder für die Anwendung als autonomes System einzeln auf den Markt gebracht werden. (DIN EN 13237)

Schutzsysteme
Alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten (siehe A.6) der Geräte, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert in den Verkehr gebracht werden. (DIN EN 13237)

Schwelpunkt
Schwelpunkt ist, die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte, niedrigste Temperatur, bei der ein Staub brennbare dampf- oder gasförmige Produkte („Schwelgas“) in solchen Mengen entwickelt, dass diese im Luftraum oberhalb der Schüttung durch eine kleine Flamme entzündet werden können. (TRGS 720)

Selbstentzündung einer Staubschüttung
Selbstentzündung einer Staubschüttung ist die Entzündung von Stäuben, die dadurch hervorgerufen wird, dass die Wärmeproduktionsrate der Oxidations- oder Zersetzungsreaktion der Stäube größer ist als die Wärmeverlustrate an die Umgebung. (TRGS 720)

seltene Störung
Art von Störung, die nur in seltenen Fällen auftritt

Anmerkung 1 zum Begriff: Z. B. zwei voneinander unabhängig zu erwartende Störungen, die für sich allein genommen keine, aber in Kombination miteinander eine Zündgefahr darstellen, werden als eine einzelne seltene Störung betrachtet.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.8.2] (DIN EN 13237)

Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand im Sinne dieser Technischen Regel ist der erforderliche Ab-stand zwischen einer ortsfesten Druckanlage für Gase und einem Schutzobjekt. (TRGS 746/751)

Sicherheitsfunktion
Die Sicherheitsfunktion besteht darin, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen durch Ex-Vorrichtungen sicherzustellen oder aufrecht zu erhalten. (TRGS 725)

Sicherheitsmaßnahmen nach BioStoffV
Besondere Schutzmaßnahmen, die in den Anhängen II (Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und laborähnlichen Einrichtungen) und III (Sicherheitsmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, die nicht unter Anhang II fallen) der BiostoffV aufgeführt sind. (TRBA 400, BiostoffV) (BAuA)

Sollzustand
Der Sollzustand ist der vom Arbeitgeber festgelegte sichere Zustand des Arbeitsmittels, der sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben muss (Abschnitt 4.6 TRBS 1111). (BAuA)

Spezifischer Oberflächenwiderstand
Spezifischer Oberflächenwiderstand R ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfläche eines Gegenstandes. Die Messung erfolgt zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und der Länge L. Der Abstand A der Elektroden ist gleich ihrer Länge L (A = L). Der Messwert wird in Ω angegeben.
Hinweis: In der angelsächsischen Literatur wird der spezifische Oberflächenwiderstand häufig mit Ω square oder Ω² bezeichnet. Der spezifische Oberflächenwiderstand beträgt das Zehnfache des Oberflächenwiderstandes. (TRGS 727)

Spezifischer Widerstand
Spezifischer Widerstand ρ ist der Durchgangswiderstand eines Mediums oder Materials bezogen auf die Einheitslänge und Einheitsquerschnittsfläche. Der spezifische Widerstand wird in Ωm angegeben.
Hinweis: Der spezifische Widerstand wird oft auch spezifischer Durchgangswiderstand genannt. (TRGS 727)

Stand der Technik
Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.
Stand der Technik gemäß § 2 Absatz 10 BetrSichV ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. (BAuA)

ständiger Freisetzungsgrad
Freisetzung, die ständig auftritt oder von der erwartet wird, dass sie häufig oder langzeitig auftritt
[QUELLE: EN 60079-10-1:2009, 3.11] (DIN EN 13237)

Stark ladungserzeugender Prozess
Stark ladungserzeugender Prozess ist ein Vorgang, bei dem im Vergleich zur Ladungsableitung hohe Ladungsmengen pro Zeit erzeugt werden und sich ansammeln können.
Hinweis: Typische Vorgänge sind z. B. laufende Antriebsriemen, pneumatische Förderung von Schüttgut oder schnelle Mehrphasenströmung von Flüssigkeiten. Aus-schließlich manuelle Vorgänge sind erfahrungsgemäß nicht stark ladungserzeugend. (TRGS 727)

Staub
siehe auch Aerosol
Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft. Stäube entstehen z. B. durch mechanische Prozesse, Aufwirbelung von verschüttetem Material oder chemische Prozesse (z. B. Rauche). (BAuA)

Staub
kleine Feststoffpartikel in der Atmosphäre, die sich aufgrund ihres Eigengewichtes absetzen, aber noch für einige Zeit als Staub/Luft-Gemisch in der Atmosphäre erhalten bleiben können
[QUELLE: EN 14034-1:2004+A1:2011, 3.1, modifiziert] (DIN EN 13237)

Anmerkung 1 zum Begriff: Im Allgemeinen kann brennbarer Staub mit einem mittleren Wert von 500 μm explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden. (DIN EN 13237)

Staub-/Luft-Gemisch
Ein Staub-/Luft-Gemisch ist ein Gemisch aus Staub und Luft unter atmosphärischen Bedingungen. (TRGS 723)

Sterilisation
Abtötung bzw. Inaktivierung sämtlicher biologischer Arbeitsstoffe einschließlich deren Ruhestadien durch physikalische und/oder chemische Verfahren. (BAuA)

Stoff
Der Begriff Stoff wird im Rahmen dieser TRGS im Sinne von Stoff und Gemisch gemäß § 2 Absatz 2 der GefStoffV verwendet, soweit nicht explizit auf anderes hingewiesen wird. (TRGS 720)

Stoffe
Stoffe sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen oder hergestellt werden, einschließlich der zur Wahrung der Stabilität notwendigen Hilfsstoffe und der durch das Herstellungsverfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können (§ 3 Nummer 1 ChemG – AGS 2/2021: siehe da). (BAuA)

STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten. Das STOP-Prinzip wird oft auch als STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben „STOP“ für jeweils verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen:

S – Substitution

T – Technische Schutzmaßnahmen

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Unter dem STOP-Prinzip ist zu verstehen, dass bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen grundsätzlich eine Maßnahmenhierarchie zu beachten ist. Dies gilt sowohl für Gesundheitsgefährdungen als auch für Brand- und Explosionsgefährdungen. (BAuA) 

Störung
Geräte, Schutzsysteme und Komponenten erfüllen nicht ihre bestimmungsgemäße Funktion

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe auch EN ISO 12100-1:2003, 5.3 b) 2).

Anmerkung 2 zum Begriff: Bei der Anwendung dieser Norm kann das aus vielen Gründen vorkommen, einschließlich:

a) Veränderung einer Eigenschaft oder des Maßes eines verarbeiteten Werkstoffes oder des Werkstückes;

b) Versagen eines (oder mehrerer) Bestandteile(s) des Gerätes, der Schutzsysteme oder Komponenten;

c) Störungen von außen (z. B. Stöße, Schwingungen, elektromagnetische Felder);

d) Konstruktionsfehler oder -mängel (z. B. Softwarefehler);

e) Störung der Stromversorgung oder anderer Versorgungseinrichtungen;

f) Verlust der Kontrolle durch das Bedienungspersonal (besonders bei handgeführten Maschinen).
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.8] (DIN EN 13237)

Störung/Fehler
Eine Störung oder ein Fehler liegt vor, wenn eine Funktionseinheit nicht die beabsichtigte Funktion erbringt. (TRGS 725)

Streifenwiderstand
Streifenwiderstand RST ist der elektrische Widerstand an Streifen aus textilen Flächengebilden, die zur Verbesserung der Ableitfähigkeit von elektrostatischen Ladungen Beimischungen aus Materialien enthalten, deren Widerstand wesentlich geringer ist als der des textilen Grundmaterials, z. B. Carbonfasern oder metallisierte Fäden. Der Streifenwiderstand RST wird an Textilstreifen mit den Abmessungen 50 mm x 350 mm ermittelt. (TRGS 727)

Substitution
Substitution bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Stoff, ein Gemisch, ein Erzeugnis oder ein Verfahren, der zu einer insgesamt geringeren Gefährdung für die Beschäftigten (Substitutionslösung) führt. (BAuA)

zu erwartende Störung
Störungen oder Gerätefehler, von denen bekannt ist, dass sie in der Praxis vorkommen
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.8.1] (DIN EN 13237)

T

Tätigkeit
Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten (§ 2 Absatz 5 GefStoffV).
Tätigkeiten im Sinne der BiostoffV sind das Herstellen und Verwenden von biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, Ab- und Umfüllen, Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Lagern einschließlich Aufbewahren, das Inaktivieren und das Entsorgen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesem Umgang biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte mit den biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommen können.

Gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn

  1. biologische Arbeitsstoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind,
  2. die Tätigkeiten auf einen oder mehrere biologische Arbeitsstoffe unmittelbar ausgerichtet sind und
  3. die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.

Nicht gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn mindestens eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben ist. (BAuA)

Technisch dicht
Technisch dicht sind ortsbewegliche Druckgasbehälter (einschließlich der Ausrüstungsteile und aller Verbindungen), die bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitskontrolle, z. B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuch- oder Leckanzeigegeräten, keine Undichtigkeit erkennen lassen (siehe auch TRGS 722). (TRGS 745)

Technisch dicht
Technisch dicht sind Druckanlagen (einschließlich der Ausrüstungsteile und aller Verbindungen), die bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitskontrolle, z. B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuch- oder Leckanzeigegeräten, keine Undichtigkeit erkennen lassen (siehe auch TRBS 2141 Teil 3 und TRGS 722). (TRGS 746)

 Technischer Kontrollwert (TKW)
Wert, der die Konzentration biologischer Arbeitsstoffe in der Luft für einen bestimmten Arbeitsbereich, ggf. auch für ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten Anlagentyp festlegt, die grundsätzlich nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Dieser Wert dient der Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und wird vom ABAS festgelegt. Er kann als Summenwert oder bezogen auf Mikroorganismengruppen definiert werden. Der TKW ist an die jeweils festgelegte Messstrategie gebunden (TRBA 405). (BAuA)

Temperaturklasse
Einteilung von Geräten, Schutzsystemen oder Komponenten für explosionsfähige Atmosphären entsprechend ihrer maximalen Oberflächentemperatur:

Einteilung nach maximalen Oberflächentemperaturen für Geräte der Gruppe II G

Temperaturklasse                     Maximale Oberflächentemperatur (°C)

T1                                                          450

T2                                                          300

T3                                                          200

T4                                                          135

T5                                                          100

T6                                                            85

Bemerkung 1: Die Angabe der maximalen Oberflächentemperatur der Geräte enthält einen Sicherheitsabstand zur kleinsten Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre, wie es in DIN EN 1127-1, 6.4.2 gefordert wird.

Bemerkung 2: Die Berücksichtigung des geforderten Sicherheitsabstandes für die gekennzeichnete maximale Oberflächentemperatur des Gerätes stützt sich auf die gegenwärtige Praxis für elektrische Geräte.

Bemerkung 3: Wenn die maximale Oberflächentemperatur nicht vom Gerät selbst, sondern von den Betriebsbedingungen abhängig ist (z. B. erwärmte Flüssigkeit in einer Pumpe), dann müssen in der Bedienungsanleitung die zutreffenden Angaben enthalten sein.

Temperaturklasse
Temperaturbereich, der entweder für die

  • Einteilung von Geräten, Schutzsystemen für explosionsfähige Atmosphären entsprechend ihrer maximalen Oberflächentemperatur oder
  • Einteilung der brennbaren Gase und Dämpfe entsprechend ihrer Zündtemperatur verwendet wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Geräte, die in Temperaturklassen unterteilt sind, können in explosionsfähigen Atmosphären, welche durch brennbare Gase und Dämpfe derselben Temperaturklasse hervorgerufen werden, verwendet werden. (DIN EN 13237)

Temperaturklasse
Einteilung von Betriebsmitteln zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß der zu erwartenden
Oberflächentemperatur gemäß DIN EN 60079-0:2013- 04 (siehe auch Anhang A.1) (DWA-M-217)

Tiefgekühlt verflüssigte Gase
Tiefgekühlt verflüssigte Gase sind Gase, deren flüssiger Zustand durch Kühlung, Verdampfung oder Wärmedämmung bei einer Temperatur gehalten wird, die unter der Temperatur der Umgebung liegt. (TRGS 745)

Tiefgekühlt verflüssigte Gase
Tiefgekühlt verflüssigte Gase sind Gase, deren flüssiger Zustand durch Kühlung, Verdampfung oder Wärmedämmung bei einer Temperatur gehalten wird, die unter der Temperatur der Umgebung liegt. (TRGS 746)

Toleranzkonzentration
siehe auch Toleranzrisiko und Exposition-Risiko-Beziehung
Die Toleranzkonzentration ist ein verbindlicher Beurteilungsmaßstab, der für bestimmte krebserzeugende Stoffe in der TRGS 910 festgelegt ist. Es ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die bei 40-jähriger arbeitstäglicher Exposition mit dem Toleranzrisiko assoziiert ist. Bei Überschreitung wird das Risiko einer Krebserkrankung als hoch und nicht tolerabel angesehen. Die Toleranzkonzentration wird nach der in der TRGS 910 beschriebenen Methodik über seine Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) ermittelt. Stoffspezifische Toleranzkonzentrationen werden in der TRGS 910 veröffentlicht. (BAuA)

 Toleranzrisiko
siehe auch Toleranzkonzentration und Exposition-Risiko-Beziehung
Das Toleranzrisiko ist eine stoffübergreifende Größe, der die zusätzliche statistische Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung in Höhe von 4 : 1 000 zugeordnet wird. (BAuA)

TRBS
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für

die Bereitstellung der Arbeitsmittel, die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder.

U

Übertragung
Transport eines Infektionserregers von einer Infektionsquelle (z. B. infiziertes Material, erregerhaltige Kultur, infiziertes Tier, infizierter Mensch) auf den Menschen oder andere Wirte (BAuA)

Überwachung
Eine Überwachung dient dazu, den Ausfall der Sicherheitsfunktion der Ex-Einrichtung rechtzeitig zu erkennen und den Prozess durch Einleitung wirksamer technischer oder organisatorischer Maßnahmen innerhalb der Prozessfehlertoleranzzeit (PFT) in den sicheren Zustand zurückzuführen. (TRGS 725)

 Überwachung, unabhängige
Bei einer unabhängigen Überwachung werden Fehler gemeinsamer Ursache für die Überwachung und die durch sie überwachte Ex-Einrichtung ausgeschlossen. (TRGS 725)

 Überwachung, abhängige
Eine abhängige Überwachung teilt sich gemeinsame Funktionseinheiten mit der Ex-Einrichtung, z. B. die Sensorik. Ein gefährlicher Fehler in der gemeinsamen Funktionseinheit führt gleichzeitig zum Ausfall der Ex-Einrichtung und der Überwachung. (TRGS 725)

 UEG
Untere Explosionsgrenze
Zu diesem Thema siehe auch:
Explosionsgrenzen

UEP
Unterer Explosionspunkt
Zu diesem Thema siehe auch:
Explosionspunkt

Umgebungsluft
Luft unter atmosphärischen Bedingungen, die das Gerät und das Schutzsystem umgibt (DIN EN 13237)

Umgebungstemperatur
Temperatur der Luft oder eines anderen Mediums, in dem das Gerät und das Schutzsystem verwendet wird (DIN EN 13237)

V

Verdampfer
Verdampfer sind Wärmetauscher, die Gase aus dem flüssigen Zustand voll-ständig in den gasförmigen Zustand zum Zweck der weiteren Verwendung überführen. (TRGS 746)

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) gemäß GefStoffV
VSK sind praxisgerechte Festlegungen für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Sie enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Festlegungen zu ihrer Wirksamkeitskontrolle.
Zusätzlich zu Festlegungen hinsichtlich inhalativer Gefährdung können VSK auch Festlegungen enthalten, wie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich dermaler, oraler oder Brand- und Explosionsgefährdungen eingehalten werden können.
Anforderungen an die Erstellung von Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK), Hinweise zur Anwendung von VSK durch den Arbeitgeber sowie ein Verzeichnis der vom Ausschuss für Gefahrstoffe als VSK anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren enthält die TRGS 420. (BAuA)

Verteilläger
Verteilläger sind ortsfeste Druckanlagen für Gase, die dem Umfüllen von Gasen aus ortsfesten Druckgasbehältern in ortsbewegliche Druckgasbehälter dienen. (TRGS 746)

 Verwenden
Unter dem Begriff Verwenden wird das Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und das innerbetriebliche Befördern zusammengefasst (§ 3 Nummer 10 ChemG).
Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen (§ 2 Absatz 2 BetrSichV). (BAuA)

Vorklärbecken
In dieser mechanischen Stufe der Abwasserreinigung soll der Schmutz als Klärschlamm zu Boden sinken. (Kläranlage)

W

Wartung
siehe auch Instandhaltung
Wartung ist ein Teil der Instandhaltung (von Arbeitsmitteln) und umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels. Hierbei kann der Sollzustand, z. B. durch Reinigung und Schmierung des Arbeitsmittels, sowie Ergänzung oder Austausch von Arbeitsstoffen aufrechterhalten werden.
Wartung (im Sinne von Wartungsarbeiten) ist zudem eine der drei Maßnahmen, die zu Instandhaltung (im Sinne von Instandhaltungsarbeiten) gehören. Da der Begriff der Instandhaltungsarbeiten weiter gefasst ist als die „Instandhaltung von Arbeitsmitteln“, können auch die Wartungsarbeiten breiter angelegt sein als bei der vorstehend beschriebenen Wartung von Arbeitsmitteln. Weiteres siehe unter Instandhaltung. (TRBS)

Wartung und Instandsetzung
Kombination aller Tätigkeiten, die ausgeführt werden, um einen Gegenstand in einem Zustand zu erhalten oder ihn wieder dahin zu bringen, der den Anforderungen der betreffenden Spezifikation entspricht und die Ausführung der geforderten Funktionen sicherstellt. (TRBS)

Weite des zünddurchschlagsicheren Spaltes
Abstand zwischen gegenüberliegenden Oberflächen eines zünddurchschlagsicheren Spaltes, wenn das Gehäuse des elektrischen Betriebsmittels zusammengebaut ist.

Anmerkung 1 zum Begriff: Bei zylindrischen Oberflächen, die zylindrische Spalte bilden, ist die Weite der Unterschied zwischen dem Durchmesser der Bohrung und dem des zylindrischen Bauteils.
[QUELLE: EN 60079-1:2007, 3.6] (DIN EN 13237)

Wirkbereiche
Wirkbereiche sind die räumlichen Bereiche, die beim Betanken von Fahrzeugen und beim Befüllen der Lagerbehälter bei einer Fehlbedienung mit austretendem Kraftstoff unmittelbar beaufschlagt werden können. (TRGS 751)

Wirksame Zündquelle
Eine wirksame Zündquelle ist eine Zündquelle, die in der zu betrachtenden explosionsfähigen Atmosphäre und unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens eine Entzündung auslösen kann. (TRGS 723)

wirksame Zündquelle
potenzielle Zündquelle, die fähig ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden unter der Berücksichtigung ihres Vorkommens, d. h. in Normalbetrieb, zu erwartender Störung oder seltener Störung), wodurch die vorgesehene Gerätekategorie begründet, ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine wirksame Zündquelle ist eine potenzielle Zündquelle, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden wird, falls keine Explosionsschutzmaßnahmen angewendet werden.

Anmerkung 2 zum Begriff: Eine mögliche Zündquelle ist z. B. die Reibungswärme, die von einem Lager erzeugt werden kann. Wenn das betreffende Teil eines Gerätes ein Lager enthält, ist das eine gerätebezogene Zündquelle. Falls die Energie, die durch die Reibung in dem Lager erzeugt werden kann, fähig ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden, dann ist das eine potenzielle Zündquelle. Ob diese potenzielle Zündquelle wirksam ist, hängt von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der diese Situation vorkommt (z. B. nach Schmiermittelverlust).

Anmerkung 3 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.6] (DIN EN 13237)

Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Eine Schutzmaßnahme ist dann wirksam, wenn sie die Gefährdung der Beschäftigten beseitigt oder auf ein Minimum verringert. (BAuA)

X

„X“-Symbol
Symbol, welches als Ergänzung hinter der Bescheinigungsnummer benutzt wird, um besondere Bedingungen für die sichere Anwendung zu kennzeichnen (DIN EN 13237)

Z

Zapfgeräte
Zapfgeräte sind mit dem Erdboden oder dem Tank fest verbundene Abgabeeinrichtungen für Kraftstoffe, deren Förder- und Messeinheiten von einem Schutzgehäuse umgeben sein können, dass zur Kraftstoffentnahme und gegebenenfalls zum Füllen und Peilen des Tanks geöffnet werden muss. (TRGS 751)

Zapfsäulen
Zapfsäulen sind Abgabeeinrichtungen, deren Bauteile von einem gemeinsamen Schutz-gehäuse umgeben sind, das zur Bedienung nicht geöffnet wird. (TRGS 751)

Zeitlicher Druckanstieg
Der zeitliche Druckanstieg (dp/dt)ex ist der unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte höchste zeitliche Druckanstieg in einem geschlossenen Behälter, der bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre mit festgelegter Zusammensetzung auftritt. Der maximale zeitliche Druckanstieg (dp/dt)max ist der höchste ermittelte zeitliche Druckanstieg, der bei Änderung der Brennstoffanteile auftritt. Der zeitliche Druckanstieg (dp/dt)ex kann auch für explosionsfähige Gemische bestimmt werden. (TRGS 720)

zeitlicher Explosionsdruckanstieg
(dp/dt)ex
höchster unter festgelegten Prüfbedingungen bestimmter Wert der Steigung (erste Ableitung) der Druck-Zeit-Kurve (falls erforderlich geglättet), der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines bestimmten Gemisches von brennbaren Stoffen mit Luft oder Luft und Inertgasen auftritt
[QUELLE: EN 15967:2011, 3.3]

Zone
Zone: Explosionsgefährdete Bereiche, in denen Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung oder zur Auswirkungsbegrenzung erforderlich sind, können nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt werden. Zur Definition der Zonen siehe Anhang 1 Nummer 1.7 GefStoffV. (TRGS 720)

Zonen
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Häufigkeit des Auftretens und der Dauer des Vorhandenseins einer explosionsfähigen Gasatmosphäre in Zonen eingeteilt.

Zone 0
Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Bemerkung:
Der Begriff „häufig" ist im Sinne von „zeitlich überwiegend" zu verwenden.

Zone 1
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2
Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Bemerkung: Dies ist gleichbedeutend damit, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.

Zone 20
Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Bemerkung: Der Begriff „häufig" ist im Sinne von „zeitlich überwiegend" zu verwenden.

Zone 21
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.

Zone 22
Bereich, in dem bei Normalbetrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Bemerkung: Dies ist gleichbedeutend damit, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.

Zoneneinteilung
Zoneneinteilung: Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.

Zone 0: Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Bemerkung:
Der Begriff „häufig“ ist im Sinne von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden.

  • Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
  • Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

    Bemerkung: Dies ist gleichbedeutend damit, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.

  • Zone 20: Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

    Bemerkung: Der Begriff „häufig“ ist im Sinne von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden.

  • Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.
  • Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

    Bemerkung: Dies ist gleichbedeutend damit, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.

Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen. (BetrSichV)

Zoneneinteilung (siehe Anhang 3 BetrSichV)
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. (DWA-M-217)

Zone 0: Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist

Zone 1 Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann

Zone 2 Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt

Zu erwartender Explosionsdruck (perw)
(1) Zu erwartender Explosionsdruck (perw) ist der maximale Druck, der in einem Anlagenteil bei realisiertem Schutzkonzept unter Berücksichtigung sowohl der gegebenen Anlagen und Verfahren als auch aller möglichen Betriebsparameter und Betriebszustände auftreten kann. Der zu erwartende Explosionsdruck kann sein:

  1. der maximale Explosionsdruck (pmax),
  2. ein von dem maximalen Explosionsdruck (pmax) nach oben oder unten abweichender anlagen- und verfahrensspezifischer Explosionsdruck oder,
  3. ein reduzierter Explosionsdruck (pred).

(2) Der zu erwartende Explosionsdruck kann geringer sein als der maximale Explosions-druck, wenn z. B. der Behälter nur zum Teil mit gefährlichem explosionsfähigem Gemisch gefüllt ist, die Gemischzusammensetzung für die Explosionsabläufe ungünstig ist oder Abkühlungseffekte durch umfangreiche Einbauten auftreten.

(3) Der zu erwartende Explosionsdruck kann höher sein als der maximale Explosions-druck, wenn z. B. ein Vordruck in der Anlage vorhanden ist, ein Verdichten von unverbranntem Gemisch in Anlagenteilen bei der Reaktion möglich ist oder erhöhte Turbulenz (im Ver-gleich zu den Laborbedingungen) auftritt.

(4) Der zu erwartende Explosionsdruck entspricht dem reduzierten Explosionsdruck, wenn die Anlage durch Explosionsunterdrückung oder Explosionsdruckentlastung geschützt wird.
(TRGS 724)

zünddurchschlagsicherer Spalt
Stelle, an der entsprechende Oberflächen von zwei Teilen eines Gehäuses zusammenkommen oder die Verbindung von Gehäusen und die die Übertragung einer Explosion im Inneren auf die das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre verhindert
[QUELLE: EN 60079-1:2007, 3.3] (DIN EN 13237)

Zündgefahr
Auftreten einer potenziellen Zündquelle, die in der Lage ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden
[QUELLE: EN 15198:2007,3.2] (DIN EN 13237)

Zündinduktionszeit
Die Zündinduktionszeit ist die Zeit bis zum Einsetzen der selbständigen Flammenausbreitung. Sie ist für verschiedene Stoffe unterschiedlich.

Zündquelle
Eine Zündquelle ist bedingt durch einen physikalischen, chemischen oder technischen Vorgang, Zustand oder Arbeitsablauf, der geeignet ist, die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auszulösen. (TRGS 723)

Zündquelle
Energiequelle, die zu einer Entzündung führt.
Es gibt 13 Zündquellenarten:

  • Heiße Oberflächen
  • Flammen und heiße Gase
  • Mechanisch erzeugte Funken
  • Elektrische Anlagen
  • Elektrische Ausgleichsströme und kathodischer Korrosionsschutz
  • Statische Elektrizität
  • Blitzschlag
  • Elektromagnetische Felder im Bereich der Frequenzen von 9 kHz bis 300 GHz
  • Elektromagnetische Strahlung im Bereich der Frequenzen von 3 x 1011 Hz bis 3 x 1015 Hz
  • Ionisierende Strahlung
  • Ultraschall
  • Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase
  • Chemische Reaktionen

(TRGS 723)

Zündquelle (potenzielle)
gerätebezogene Zündquelle, welche die Fähigkeit besitzt, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden (d. h. wirksam zu werden)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Wahrscheinlichkeit, wirksam zu werden, begründet die Gerätekategorie (das kann im Normalbetrieb, bei zu erwartender Störung und bei seltener Störung sein).

Anmerkung 2 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.5] (DIN EN 13237)

Zündquelle (wirksame)
potenzielle Zündquelle, die fähig ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden unter der Berücksichtigung ihres Vorkommens, d. h. in Normalbetrieb, zu erwartender Störung oder seltener Störung), wodurch die vorgesehene Gerätekategorie begründet, ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine wirksame Zündquelle ist eine potenzielle Zündquelle, die eine explosionsfähige Atmosphäre zünden wird, falls keine Explosionsschutzmaßnahmen angewendet werden.

Anmerkung 2 zum Begriff: Eine mögliche Zündquelle ist z. B. die Reibungswärme, die von einem Lager erzeugt werden kann. Wenn das betreffende Teil eines Gerätes ein Lager enthält, ist das eine gerätebezogene Zündquelle. Falls die Energie, die durch die Reibung in dem Lager erzeugt werden kann, fähig ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden, dann ist das eine potenzielle Zündquelle. Ob diese potenzielle Zündquelle wirksam ist, hängt von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der diese Situation vorkommt (z. B. nach Schmiermittelverlust).

Anmerkung 3 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.6] (DIN EN 13237) 

Zündquelle / mögliche Zündquelle
jegliche Art Zündquelle

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe EN 1127-1 zu einer Liste aller möglichen Zündquellen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Siehe Bild 2.
[QUELLE: EN 13463-1:2009, 3.5] (DIN EN 13237)

Zündrisiko
Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Zündquelle, die in der Lage ist, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden
[QUELLE: EN 15198:2007, 3.1] (DIN EN 13237)

Zündrisikoabschätzung
Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Zündquelle
[QUELLE: EN 15198:2007, 3.5] (DIN EN 13237)

Zündrisikobeurteilung
Verfahren zur Bestimmung, ob das vorgesehene Maß an Sicherheit (bezogen auf die Gerätekategorie) erreicht wurde
[QUELLE: EN 15198:2007, 3.6] (DIN EN 13237)

Zündschutzart
Zündschutzart sind die besonderen Maßnahmen, die bei elektrischen Betriebsmitteln angewendet werden, um die Zündung einer umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern. (DIN EN 60079-0)

Zündschutzart
die besonderen Maßnahmen, die an elektrischen Geräten getroffen sind, um die Zündung einer umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern
[QUELLE: EN 60079-0:2009, 3.42] (DIN EN 13237)

Zündtemperatur
Zündtemperatur (eines brennbaren Gases oder einer brennbaren Flüssigkeit) ist die unter festgelegten Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Gas/Luft- oder Dampf/Luft-Gemisch eintritt. (TRGS 720)
Zu diesem Thema siehe auch:
Glimmtemperatur
Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Mindestzündtemperatur einer Staubwolke

 Zündtemperatur
Ti
niedrigste Temperatur (einer heißen Oberfläche), bei der unter festgelegten Prüfbedingungen die Entzündung eines brennbaren Gases oder Dampfs in einem Gemisch mit Luft oder Luft/Inertgas auftritt
[QUELLE: EN 14522:2005, 3.1]

Anmerkung 1 zum Begriff: In der Literatur wird die Zündtemperatur auch als Selbstentzündungstemperatur bezeichnet. Bei Stäuben wird die betreffende sicherheitstechnische Kenngröße als Mindestzündtemperatur bezeichnet. (DIN EN 13237)

Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit ist die Fähigkeit einer Einrichtung eine geforderte Funktion unter vor-gegebenen Bedingungen und für ein vorgegebenes Zeitintervall auszuführen. Die Zuverlässigkeit von MSR-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion ergibt sich aus der zuverlässigen Funktion und der funktionalen Sicherheit. Die zuverlässige Funktion wird durch die Betriebsweise und die Beanspruchungswerte aus der Umgebung und dem Prozess, die Häufigkeit eines Eingriffs der Überwachung sowie durch die Anforderungen des Prozesses hinsichtlich der Schnelligkeit des Eingriffs (Prozessfehlertoleranzzeit) bestimmt. (TRGS 725)